Streit um den Titel „Rock am Ring“ geht in die nächste Runde

Die Nürburgring GmbH i.E (in Eigenverwaltung) reichte am 29. Oktober 2014 Klage gegen Marek Lieberberg bzw. die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG  (im Folgenden MLK) im Streit um das Recht am Werktitel „Rock am Ring“ beim LG Koblenz ein.  „Diese Entscheidung haben wir getroffen, nachdem wir die schriftliche Urteilsbegründung des OLG Koblenz zu der Berufung von MLK im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren geprüft haben“, so die Stellungnahme des Sanierungsgeschäftsführers, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt und des Sachwalters Jens Lieser der Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung (i.E.)

Das OLG Koblenz habe sein Urteil auf den Inhalt zweier nachträglich eingereichter eidesstattlicher Versicherungen gestützt. Schmidt und Lieser sind der Überzeugung, dass das OLG Koblenz den Inhalt der Erklärungen nicht hinreichend gewürdigt und ihnen eine rechtliche Bedeutung zuerkannt hat, die einer erneuten Überprüfung bedarf.

Mit der Einreichung der Klage im Hauptsacheverfahren werden die Gerichte endgültig darüber zu entscheiden haben, ob die Beiden mit unserer Auffassung, dass das Recht am Werktitel „Rock am Ring“ der MLK nicht alleine gehört, die richtige Meinung vertreten. Schmidt und Lieser: „Unser Ziel ist, dass der MLK die Verwendung des Veranstaltungsnamens ‚Rock am Ring‘ ohne Zustimmung des Nürburgrings untersagt wird.

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