Aktionstag der Info-Hotline der Finanzämter: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und elektronische Lohnsteuerkarte

Rheinland-Pfalz. Wer weite Wege zur Arbeit fährt und dadurch hohe Werbungskosten hat, hohe finanzielle Belastung durch die Betreuung von Kindern oder Unterhaltszahlungen zu leisten hat, der kann sich auf der elektronischen Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen, um die monatliche steuerliche Belastung zu reduzieren. Was hierbei zu beachten ist, wie ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und der korrekte Eintrag von Freibeträgen funktioniert, ist Thema eines speziellen Aktionstages der Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter.

Sachkundige Finanzbeamte und Experten der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz stehen am Donnerstag, 10. Oktober 2013, unter der Rufnummer 0261- 20 179 279 von 8 bis 17 Uhr Rede und Antwort. In der Zeit von 13 -17 Uhr schaltet sich die Steuerberatersozietät Garrn und Nett aus Mülheim-Kärlich dazu und kann in steuerlichen Einzelfällen beraten.

Der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2014 kann bis zum 30.11.2014 beim Finanzamt gestellt werden. Damit allerdings die Freibeträge bereits ab Januar 2014 berücksichtigt werden, muss der Antrag bis einschließlich Januar 2014 gestellt werden. Die erforderlichen Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2014 sind bei den Finanzämtern, den Gemeinden oder auch im Internet unter:

www.fin-rlp.de/vordrucke (hier unter: Lohnsteuer / Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2014) erhältlich. Die Finanzämter senden grundsätzlich keine Bestätigung über die gewährten Freibeträge. Diese können jedoch über eine Abfrage der ELStAM-Daten (elektronische Lohnsteuerkarte) eingesehen werden. Nähere Infos hierzu unter www.elster.de / Arbeitnehmer.

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