EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien wegen mangelnder Atomsicherheit

Am 7. Juni 2018 hat die EU-Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien wegen mangelnder Atomsicherheit eingeleitet. Vorausgegangen war im Dezember 2017 die Aufforderung an die belgische Regierung, binnen 2 Monate zu den Vorwürfen der unzureichenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur nuklearen Sicherheit aus dem Jahre 2014 Stellung zu nehmen. Mit dieser Richtlinie legte die EU verschärfte Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima fest, die bis zum 15. August 2017 von den Mitgliedsstaaten erfüllt sein mussten.

Belgien hat weder die Umsetzungsmaßnahmen an die EU-Kommission gemeldet noch die Frist für die geforderte Stellungnahme eingehalten. Jetzt hat Belgien erneut zwei Monate Zeit, auf die erhobenen Vorwürfe zur mangelnden Atomsicherheit zu reagieren und Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten, andernfalls wäre die EU-Kommission berechtigt, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

Wie der online-Informationsdienst E&M powernews berichtet, kritisiert die Kommission unter anderem die unzureichende Unabhängigkeit der Atomaufsicht und die Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung und den Nachbarstaaten insbesondere bei den Hochrisiko-Reaktoren Tihange und Doel.

„Mit diesem Schritt der EU-Kommission hat der jahrelange Streit um die belgischen Atomkraftwerke eine neue Qualität erreicht. Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze steht jetzt noch mehr unter Druck, endlich Schluss zu machen mit dem aktiven Beitrag der Bundesregierung zum Weiterbetrieb von Tihange und Doel und die fortgesetzten Exportgenehmigungen für Brennelemente aus Lingen endlich zu beenden,“ so der Geschäftsführer des Solarenergie Fördervereins Deutschland, Wolf von Fabeck.

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