10-jähriges Dienstjubiläum des Schiedsmanns Günter Kaufmann

„Es macht einfach Spaß, weil es so viele Leute gibt, denen ich helfen kann.“

Von links nach rechts: Dennis Junk, Ingrid Luther, Günter Kaufmann

Wittlich. Dieses Résumé zieht Günter Kaufmann anlässlich seines 10jährigen Dienstjubiläums am 13.12.2017 als Schiedsmann. Kaufmann ist Rentner, 65 Jahre alt, verheiratet, Vater zweier Kinder und Großvater von 7 Enkelkindern. Zudem ist er ehrenamtlich als Schiedsmann tätig und zuständig für den Schiedsamtsbezirk Altrich mit den Gemeinden Altrich, Esch, Klausen, Osann-Monzel, Platten, Rivenich, Salmtal und Sehlem.

In einer Feierstunde dankte die Direktorin des Amtsgerichts Wittlich, Ingrid Luther, ihm für seine engagierte, verlässliche und kompetente Wahrnehmung dieses Ehrenamtes, mit dem er wesentlich zum Rechtsfrieden in seinem Schiedsamtsbezirk beiträgt. Diesem Dank schloss sich auch Dennis Junk, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, an.

Hintergrund:
Im Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gibt es fünf Schiedsamtsbezirke, nämlich die Schiedsamtsbezirken Kröv, Wittlich-Stadt, Altrich, Binsfeld und Manderscheid.

Die Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Schiedspersonen für die einzelnen Schiedsamtsbezirke sowie weitere Informationen zum Schiedsamt finden Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Wittlich unter Service und Informationen / Schiedspersonen (https://agwil.justiz.rlp.de/de/service-informationen/schiedspersonen/).

Schiedspersonen sind für die außergerichtliche Streitschlichtung unverzichtbar. In dieses wichtige Ehrenbeamtenverhältnis werden nur Personen berufen, die mindestens 30 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinde- oder Stadtrats von der Direktorin bzw. dem Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt.

Die außergerichtliche Streitschlichtung hat sich sehr bewährt. Ihre Bedeutung wurde durch die Einführung des Landesschlichtungsgesetzes im Dezember 2008 verstärkt, da seitdem Klagen in Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Ehrverletzungen grundsätzlich nur noch möglich sind, wenn die Parteien sich vorher an eine Schlichtungsstelle, also insbesondere eine Schiedsperson gewandt haben, die bei einer Einigung einen Vergleich protokolliert. Sollte die Streitschlichtung nicht gelingen, wird eine Erfolglosigkeitsbescheinigung erteilt, die Voraussetzung für eine zulässige Klage vor dem Amtsgericht ist.

Für Konfliktbeteiligte ist Schlichten meist vorteilhafter als Richten. Bei der Schlichtung kann den Interessen aller Beteiligten gedient werden, beim Richten ist in der Regel zumindest einer – zumindest teilweise – der Verlierer. Beim Schlichten können auch die hinter dem eigentlichen Konflikt stehenden Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten berücksichtigt werden, während richterliche Entscheidungen nur die Rechtslage berücksichtigen können, die aber nicht zwingend alle Interessen der Beteiligten abbildet. So kann eine einvernehmliche Streitschlichtung auch wesentlich umfangreicher und nachhaltiger zur Befriedung der Beteiligten beitragen als ein Richterspruch, durch den nur der gerade aktuelle Konfliktpunkt geregelt werden kann.

Streitschlichter – insbesondere die ehrenamtlich tätigen rheinland-pfälzischen Schiedspersonen – helfen daher im Interesse aller Beteiligten bei der einvernehmlichen Konfliktschlichtung und der Wiederherstellung des sozialen Friedens und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Rechtsfrieden in der Bevölkerung.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen