Änderung des Wohngeldgesetzes

Wittlich. Das Wohngeldgesetz wird zum 1. Januar 2016 geändert. Wesentliche Änderungen hierbei sind die Anhebung der Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und der Einkommensgrenzen. Damit soll dem Anstieg der Wohnkosten in den letzten Jahren Rechnung getragen werden. Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Antragsvordrucke sind bei den örtlich zuständigen Verbands-/Stadt-/Gemeindeverwaltungen oder auch direkt bei der Kreisverwaltung erhältlich und sind auch dort mit den erforderlichen Anlagen einzureichen. Wer bisher schon Wohngeld bekommt, erhält automatisch im Laufe des Monats Januar 2016 einen neuen Bescheid und die Auszahlung des erhöhten Wohngeldbetrages. Ein neuer Antrag muss also bis zum Ende des bisherigen Bewilligungszeitraumes nicht gestellt werden. Wer im Januar 2016 erstmals Wohngeld erhalten möchte, muss bis Ende Januar 2016 einen Antrag stellen. Die Sachbearbeiterinnen der Wohngeldstelle, Belinda Faber, Tel.: 06571/14-2275, Carmen Lässer, Tel.: 06571/14-2406, Rita Müller, Tel.: 06571/14-2382 oder Sonja Thömmes, Tel. 06571/14-2277 beraten Interessierte gerne, ob sie nach der neuen Rechtslage zum Kreis der Berechtigten zählen. Weitere Informationen finden sie auch auf der Internet-Seite des Landkreises www.bernkastel-wittlich.de/wohngeld.html.

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