Agrarförderung bis 15. Mai 2019 beantragen

Bernkastel-Wittlich. Das elektronische Antragsverfahren für die Agrarförderung, Direktzahlungen und Zahlungen aufgrund bereits laufender Agrar- und Umwelt-Klima-Maßnahmen ist bis zum 15. Mai 2019 geöffnet. Es können keine Papieranträge mehr gestellt werden. Alle Antragsteller, die bereits im Vorjahr einen eAntrag abgegeben haben, erhalten ein Schreiben mit Initial-Passwort zur Elektronischen Antragstellung 2019 unaufgefordert mit der Post zugesandt.

Wer bis zum 5. April 2019 noch kein Anschreiben erhalten hat, aber einen Antrag stellen möchte, sollte sich umgehend mit Monika Nilles von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Tel.: 06571-14-2365, E-Mail: Monika.Nilles@Bernkastel-Wittlich.de in Verbindung setzen. Technische Fragen, die Bedienung, Download und Programmsoftware betreffen, beantwortet der Support des DLR Bad Kreuznach, Tel.: 067- 820-290, E-Mail: support.e-antrag@dlr.rlp.de.

Für allgemeine und betriebsindividuelle Fragen sowie bei Beratungsbedarf hinsichtlich Greening und Cross Compliance stehen die Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg, Tel.: 06561-9480-0 zur Verfügung. Dokumentation und Aufzeichnung für landwirtschaftliche Betriebe gemäß Anforderungen der EU im Rahmen von Cross Compliance sind im Internet unter: http://gqs.rlp.de abrufbar. Demovideos, Fragen und Antworten sowie Anleitungen zum eAntrag können auf unter www.eAntrag.rlp.de angeschaut werden.

Dort kann auch die Antragsversion heruntergeladen werden. Aktuelle Infos und Vordrucke zum eAntrag finden Interessierte unter www.bernkastel-wittlich.de mit dem Stichwort eAntrag. Je nach Verfügbarkeit der Mitarbeiter bietet die Kreisverwaltung in Wittlich an, sich mittels Teamviewer auf einen Computer aufzuschalten und Hilfestellung bei einzelnen fachlichen Fragen zu geben.

Bauern- und Winzerverbände, Maschinen- und Betriebshilfsringe und sonstige private Dienstleister bieten ebenfalls Hilfen zur elektronischen Antragstellung an. Eine wesentliche Änderung ist, dass der Wert der Zahlungsansprüche für die Basisprämie jetzt bundesweit einheitlich ist und damit die Zahlungsansprüche bundesweit gehandelt und aktiviert werden können.

 

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