Anträge auf Lernmittelfreiheit bis 15. März 2019 einreichen

Wittlich. Im Januar 2019 wurden in den Wittlicher Grundschulen und für die Erstklässler des kommenden Schuljahres in den Kindertagesstätten die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2019/2020 verteilt – die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Die Stadtverwaltung als Schulträger der Wittlicher Grundschulen weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15. März 2019 endet.

Alle Eltern, die einen Antrag auf Lernmittelfreiheit stellen wollen, müssen den Antrag daher bis zu diesem Termin bei der Stadtverwaltung Wittlich, Schloßstraße 11 in 54516 Wittlich einreichen. In den Grundschulen abgegebene Anträge werden von diesen an die Stadtverwaltung weitergeleitet. Dem Antrag ist ein Merkblatt beigefügt – dieses enthält wichtige Informationen über die mit dem Antrag vorzulegenden Nachweise und weitere Angaben, die unbedingt zu beachten sind.

Nach dem 15. März eingehende Anträge können nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Schulwechsel) angenommen werden. Übersteigt das Einkommen die festgelegten Einkommensgrenzen, können die Schulbücher gegen eine Leihgebühr ausgeliehen werden. Nähere Informationen hierzu werden an die Schüler zusammen mit dem Freischaltcode im Mai verteilt werden.

 

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