Betongutachten zum Freibadbereich des Vitelliusbads liegt vor

Im vergangenen Jahr hat sich die Bürgerinitiative für den Erhalt des Freibades „so wie es ist“ (BI) stark gemacht und ihr Engagement damit begründet, dass die aktuellen Pläne zum Umbau des geplanten Vitelliusbades bei weiten Teilen der Bevölkerung viel Unverständnis und Unmut erzeugt hätten. Ohne den entsprechenden Nachweis führen zu können, behauptet die BI: „Dieses Freibad ist bei entsprechender Pflege noch mehrere Jahrzehnte nutzbar.“ Nach den Planungen der Stadt solle ein funktionsfähiges Freibad, das erst in einigen Jahrzehnten sanierungsbedürftig sei, entfernt werden und durch ein vollständig neues sogenanntes Kombibad ersetzt werden.

Die BI schlug daher vor, die Planungen dahingehend zu ändern, dass das Freibad in der bisherigen Form und Größe erhalten bliebe. Das Innenministerium machte inzwischen deutlich, dass es von der bisherigen restriktiven Förderpraxis der Wasserflächenreduktion abweichen könne, wenn der Schwimmbadbetrieb unter Beibehaltung des Freibades in der jetzigen Form wirtschaftlich darstellbar sei. Es versteht sich von selbst, dass die verantwortlichen Entscheidungsträger zur Weiterentwicklung des Projektes einer objektiven Entscheidungsgrundlage bedürfen. Aus diesem Grunde wurde die Materialprüfungs- und Versuchsanstalt Neuwied GmbH mit der gutachterlichen Untersuchung des Freibades beauftragt und um Beantwortung folgender Fragen gebeten.

  1. Wie ist der Ist-Zustand vor dem Hintergrund der weiteren Nutzung des Freibades zu bewerten?
  2. Welche technische Restnutzungsdauer der Bauwerke ist zu erwarten?
  3. Welche materialtechnischen Eigenschaften weist der Konstruktionsbeton vor dem Hintergrund einer möglichen Instandsetzung auf?

Hierzu führt Manuel Krautkrämer in seinem Gutachten aus, dass in allen Freibadbeckenbereichen sowohl im Wand- als auch im Bodenbereich großflächige Hohllagen im Fliesenbelag vorhanden sind, die sich sowohl zwischen dem Estrich und dem Konstruktionsbeton als auch zwischen dem Fliesenkleber und dem Estrich befinden. Die Fliesen weisen bereichsweise Frostschäden und Risse auf, das Mörtelbett ist in Teilbereichen komplett zerstört. Aufgrund der Schadenslage muss bei der weiteren Nutzung der Becken mit immer schneller fortschreitenden Schäden in der Auskleidung gerechnet werden. Dadurch werden sich weitere Bereiche einstellen, die die Verkehrssicherheit im Badebetrieb beeinträchtigen können. Bei gleichbleibender Wasserintensität und Nutzung muss mittel- bis langfristig damit gerechnet werden, dass die Dauerhaftigkeit des Konstruktionsbetons beeinträchtigt sein wird. Hinsichtlich der technischen Restnutzungsdauer der Freibadbecken kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass durch die umfangreichen Hohllagen in der Fliesenauskleidung und die dadurch entstandenen Schäden keine Restnutzungsdauer der Konstruktion mehr vorhanden ist.

Im Bereich des Konstruktionsbetons ist die Dauerhaftigkeit aktuell langfristig nicht beeinträchtigt, sofern die Schäden in der Fliesenauskleidung zeitnah beseitigt werden, d. h. der Konstruktionsbeton stellt sich in den untersuchten Bereichen schadensfrei und dauerhaft dar und kann für eine mögliche Instandsetzung der Beckenauskleidung mit Fliesen, Folien oder Edelstahl verwendet werden. In einem nächsten Schritt werden nunmehr die Kosten der laut Gutachten nun doch erforderlichen umfangreichen Beckensanierung ermittelt und den Gremien für die weitere Beratung des Projektes vorgelegt. Darüber hinaus plant die Stadtverwaltung, die interessierten Bürgerinnen und Bürger in einer Einwohnerversammlung über den dann aktuellen Sachstand zu informieren und einzubeziehen.

Das komplette Gutachten ist auf der Homepage der Stadt Wittlich unter www.wittlich.de veröffentlicht.

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