Das Gewerbeamt der Stadt Wittlich informiert:

Neue Rechtsvorschriften für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Wittlich. Im vergangenen Herbst wurde das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter verkündet. Die neue Rechtsvorschrift soll die Eigentümer von Wohnimmobilien schützen. Zukünftig benötigen die Wohnimmobilienverwalter eine Berufshaftpflichtversicherung. Außerdem sind die Wohnimmobilienverwalter und gewerblichen Immobilienmakler verpflichtet sich regelmäßig weiterzubilden. Die entsprechende Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung, die diese Verpflichtung regelt, tritt am 1. August 2018 in Kraft.

Die Stadtverwaltung Wittlich weist daraufhin, dass es für die Gewerbetreibenden eine Übergangsfrist gibt, die aktuell als Wohnimmobilienverwalter tätig sind und diese Tätigkeit auch nach dem 1. August 2018 ausüben möchten. Dieser Personenkreis hat die Möglichkeit bis zum 1. März 2019 eine Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 Gewerbeordnung zu beantragen. Vorzulegen ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Gewerbeämter, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Betriebsstätte befindet.

Hinweis: Die Verwaltung eigener Mietverhältnisse über Wohnräume ist nicht erlaubnispflichtig. Ansprechpartnerin bei der Stadtverwaltung Wittlich ist Andrea Daus, Telefonnummer 0 65 71 /17-1146 oder per Email andrea.daus@stadt.wittlich.de.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen