Deutsches Branntweinmonopol verlängert

Brüssel. Das Europäische Parlament stimmte am Dienstag (23.11.2010) mit großer Mehrheit für eine letzte siebenjährige Verlängerung und für ein konkretes Ausstiegsszenario des deutschen Branntweinmonopols. Das teilte Europaabgeordnete Christa Klaß brandaktuell aus dem Europäischen Parlament in Brüssel den Leserinnen und Leser der Eifel-Zeitung mit.

Bereits im Jahr 2003 hatte der europäische Ministerrat für Deutschland eine siebenjährige Übergangsregelung bis 2010 beschlossen. Da diese nun ausläuft, muss bis Anfang des kommenden Jahres eine neue Regelung gefunden werden. „Die Verlängerung ist wichtig, da regionale Wirtschaftsstrukturen, die jahrzehntelang gewachsen sind, eine angemessene Zeit für die Umstellung brauchen“, so Klaß. Die Abgeordnete hatte sich im Vorfeld auf europäischer Ebene sehr für eine Verlängerung eingesetzt und unter anderem den stellvertretenden Landwirtschaftsgeneraldirektor der europäischen Kommission Lars Hoelgaard in die Eifel eingeladen, um ihn vor Ort vom Nutzen einer Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols zu überzeugen.

Die Kleinbrennereien seien in der Regel das zweite Standbein vieler Familien mit kleinem oder mittelständischem landwirtschaftlichem Betrieb. Ein plötzlicher Wegfall des Monopols hätte nicht nur für viele dieser Betriebe das Ende bedeutet, sondern auch einen Zerfall der gewachsenen Kulturlandschaft. Geht es doch um die Nutzung der vielen landschaftsprägenden Streuobstwiesen. Es müsse nun die Zeit genutzt werden, um nachhaltige Maßnahmen für die ländlichen Räume zu entwickeln, damit auch künftig Streuobstwiesen unsere Region bereichern.

„Wir brauchen diese weiteren Jahre, um den Prozess der endgültigen Abschaffung dieses „letzten Monopols“ in Europa zu vollenden“, so Klaß. Im Oktober wurde der Bericht bereits einstimmig im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments angenommen. Nun hat sich auch das Parlament für eine Verlängerung ausgesprochen. Damit die Verordnung wie geplant zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann, fehlt nun nur noch die Zustimmung des Rates, der über den Vorschlag beraten muss.

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