Gefängnis für zwei brutale Täter

Trier. Zwei brutale Täter wurden vor der 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier am 25.05.2020 für schuldig erklärt, einen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verübt zu haben. Ein Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, der zweite Täter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Jüngere von Beiden muss in eine Entziehungsanstalt.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat den beiden Angeklagten zur Last gelegt, am 22. November 2019 in Trier zunächst die Wohnungstür eines Geschädigten eingetreten zu haben. Der ältere Täter soll den Geschädigten sodann zu Boden geworfen und mit einem Schlagstock aus Holz auf diesen eingeschlagen haben. Außerdem soll er ihm mit seinen Stiefeln mehrfach in das Gesicht und gegen den Kopf getreten haben. Dabei sollen beide Angeklagten gegenüber dem Geschädigten und einer weiteren geschädigten Zeugin Geld und Handy gefordert haben. Der ältere Täter soll schließlich auch der Zeugin ins Gesicht geschlagen haben. Letztlich soll es der Zeugin gelungen sein, zu flüchten. Dem Geschädigten haben die Beiden das Mobiltelefon (Wert: 60,00 Euro) und sein Geldbeutel (Inhalt: 150,00 Euro) abgenommen. Beide Angeklagte sind bereits mehrfach vorbestraft und befinden sich in dieser Sache seit dem 7. Januar 2020 in Untersuchungshaft.

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