Hochmoselübergang – Ja zur Brücke

Ein eindeutiges „Ja“ zum Hochmoselübergang kommt vom Landrat des Kreises Trier-Saarburg Günther Schartz. Er sieht den Bau als zentralen Baustein zur Entwicklung der Region Trier und überregionaler Verkehrsverbindungen, aber auch als entscheidend zur Verkehrsentlastung des Moseltals an. Den Baustopp der Landesregierung hält er für rechtswidrig.

Der von der Landesregierung verfügte Baustopp zum Hochmoselübergang bewegt die Gemüter der gesamten Region Trier. Dort setzt man viele Hoffnungen in den Bau dieser wichtigen Moselquerung, die sozusagen „barrierefrei“ die Verkehre aus der Großregion, also aus Luxemburg, Belgien und Holland und den dortigen Seehäfen mit dem Rhein-Main-Gebiet verbindet. Auch für die Region Trier ist die Anbindung an diese wichtigen Wirtschaftsräume ein ganz zentrales Anliegen. „Das hat im Übrigen bisher auch die Landesregierung unter Ministerpräsident Beck und Minister Hering genauso gesehen“, so Schartz. Insofern verwundert es nicht nur ihn, wie jetzt im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit diesem Projekt umgegangen wird. Schartz hält den Baustopp für eindeutig rechtswidrig, denn das Baurecht für das Projekt wurde in einem geordneten und rechtsstaatlichen Genehmigungsverfahren erreicht. Zu diesem Verfahren gehört auch eine mehrstufige Bürgerbeteiligung im sogenannten Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren. Schartz ist sich sicher, dass der jetzige Baustopp keiner gerichtlichen Prüfung standhalten und das Land Rheinland- Pfalz massiven Schadenersatzansprüchen ausgesetzt sein wird. Dies sind sowohl Schäden, die der Bund geltend macht, was Bundesverkehrsminister Ramsauer schon angekündigt hat. „Die betroffenen Bauunternehmen werden mit Sicherheit ebenfalls Ansprüche geltend machen“, ist sich Schartz, der selbst Jurist ist, sicher. Seine Meinung wird auch vom Dauner Landrat Heinz Onnertz geteilt. „Die gewählten zuständigen Gremien haben den Bau beschlossen, ein großer Teil der Anbindungsarbeit ist fertig gestellt oder in Arbeit, ein weiterer Teil ist bereits beauftragt. Angesichts der sich bei einem Baustopp ergebenden Schadensersatzansprüche halte ich diesen für unvertretbar“, so Onnertz.

Daneben befürchtet die Region vor allem strukturelle Nachteile. Sowohl die erwähnten großräumigen Anbindungen spielen hier eine Rolle, als auch die Sorge um die weitere Belastung des Moseltals. „Die großräumigen Verkehre suchen sich jetzt schon viele Wege über alle möglichen Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, um ihr Ziel zu erreichen. Dies belastet die Bewohnerinnen und Bewohner des Moseltals. Es geht uns also auch darum, dass Verkehre, die ohnehin den Raum kreuzen, optimal gefüllt werden und dies für die Anwohner mit geringstmöglicher Lärm- und Abgasbelastung“, so Schartz.

Vor kurzem habe das Wirtschaftsministerium noch davon gesprochen, dass in der Mitte des Landes ein weißer Fleck in den Verkehrsverbindungen herrsche und mit dem Hochmoselübergang auch der ländliche Raum Perspektiven erhalten solle. Nach Meinung von Schartz hat sich an dieser Einschätzung nichts geändert. Vor allem die SPD als Verhandlungspartner in den Koalitionsrunden müsse sich fragen lassen, warum man jetzt binnen Tagen die Meinung ändern wolle und sogar
noch das Risiko eingeht, dass der B 50-Neubau über den Hunsrück zu einem millionenschweren „Torso“ verkomme, so dann auch dem Flughafen Hahn und anderen Infrastrukturprojekten des Hunsrücks nachhaltigen Schaden zufüge. Für den Landkreis Trier-Saarburg appelliere er an die Baufirmen, zügig im Projekt weiterzuarbeiten und sich von einem rechtswidrigen Baustopp nicht beirren zu lassen.
 

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