Jugendschutz auch im Karneval beachten

Aktion „Närrische Selbstverpflichtung“ will unterstützen

Bernkastel/Wittlich. Spaß, gute Laune und Feierstimmung – so soll Karneval sein. Die tollen Tage gehören für viele Menschen in unserer Region dazu. Es gibt jedoch leider immer wieder eine andere Seite an den Faschingstagen: Alkoholmissbrauch ist in der Karnevalszeit oft auch unter Kindern und Jugendlichen verbreitet. So gelangen Minderjährige beispielsweise bei Karnevalsumzügen zu leicht an Alkohol, zum Beispiel durch die Alkohol-Abgabe seitens der beteiligten Aktiven. Manche Minderjährige mischen sich alkoholhaltige Getränke selbst oder umgehen auf andere Weise die Jugendschutzbestimmungen.

Verharmlosung ist hier nicht angebracht: Alkohol wirkt bei Kindern und Jugendlichen viel stärker als bei Erwachsenen! Hier sind alle – Eltern, Vereine, Veranstalter, Gewerbetreibende und generell alle Erwachsene – aufgerufen, sich ihrer Verantwortung im Jugendschutz als Vorbild für Kinder und Jugendliche bewusst zu sein. Jugendschutz ist nicht nur eine Aufgabe der Behörden, sondern beginnt zu Hause in der Familie. Das Jugendschutzgesetz hat hier klare Regelungen. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen weder alkoholische Getränke abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Hochprozentiger Alkohol darf auch in gemixter Form von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht konsumiert werden. Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24:00 Uhr gestattet werden. Immer mehr Minderjährige werden gerade an Karnevalstagen mit übermäßigem Alkoholkonsum oder sogar mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert.

Daher regt auch in diesem Jahr der Jugendschutzbeauftragte des Landkreises, Stephan Rother zusammen mit dem Arbeitskreis „Jugendschutz/Suchtprävention im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ die Karnevalsvereine und Veranstalter an, sich an der Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Jugendschutzes zu beteiligen. Alkoholfreie Angebote und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche in der Karnevalszeit können gute Anregungen sein, um den Jugendschutz und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen.

Die Erklärung zur Aktion „Närrische Selbstverpflichtung im Karneval“ sowie Jugendschutztabellen und weitere Informationen zum Jugendschutz sind über Stephan Rother, Tel.: 06571-14-2220, E-Mail: Stephan.Rother@Bernkastel-Wittlich.de erhältlich.

 

 

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