Kommunalreform in der Verbandsgemeinde Manderscheid Die Sache mit der Hochzeitsprämie

Manderscheid / Großlittgen. Sein oder nicht sein, das ist bei der Verbandsgemeinde Manderscheid die Frage. Jedenfalls bald, denn ob der niedrigen Einwohnerzahlen möchte das Land, dass sie entweder mit einer anderen VG verschmilzt oder sich ortsgemeindeweise auf benachbarte VG‘s verteilt. Kürzlich hatte Verbandsbürgermeister Wolfgang Schmitz im Blättchen seine Sicht der Dinge ausführlich dargelegt und Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise aufgezeigt.

Inzwischen beauftragte der Rat ihn, mit den vier in Frage kommenden Verbandsgemeinden Wittlich-Land, Daun, Kyllburg und Kröv-Bausendorf Gespräche aufzunehmen. Allerdings stellte er mehrheitlich klar, dass immer noch der Erhalt von Manderscheid in seinen jetzigen Grenzen oberstes Ziel bleiben sollte (die Eifelzeitung berichtete). In seiner Beilage schreibt Schmitz auch über die „Hochzeitsprämie“: Das Land habe zwar Extra-Zahlungen für den Fall freiwilliger Zusammenschlüsse angekündigt. Im Gesetz sei allerdings von zusätzlichen Zahlungen und Hochzeitsprämien nichts zu lesen.

„Es gibt also bisher keinerlei Rechtsgrundlage für derartige Geschenke.“ Folglich gebe es, anders als von den Befürwortern einer Fusion immer wieder behauptet, „auch keinen einklagbaren finanziellen Schaden.“
Das sieht die Bürgerinitiative Großlittgen anders. Sie zitiert aus einem Schreiben von Bernhard Schröder vom Mainzer Innenministerium, das er am 07. Januar 2011 an Alois Debald aus der BI gemailt hat.
Schröder, der im Referat Kommunales Verfassungsrecht, Kommunales Personal arbeitet, formuliert darin Absichtserklärungen des Landes und nennt konkrete Summen für die geplanten einwohnerbezogenen Zuwendungen im Falle einer freiwilligen Fusion. Zum besseren Verständnis zitieren wir hier einige Passagen.
„…Das Land beabsichtigt, für freiwillige Gebietsänderungen von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden einwohnerbezogene Zuwendungen zu gewähren…
…Was die Höhe der einwohnerbezogenen Zuwendungen anbelangt, lässt sich Näheres der Begründung zum Entwurf der Landesregierung für ein Erstes Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform entnehmen.

Demnach werden folgende Beträge als einwohnerbezogene Zuwendungen gewährt:
für die ersten 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner
100 Euro pro Einwohnerin und Einwohner (2011) und
70 Euro pro Einwohnerin und Einwohner (2012);
 für jede weitere Einwohnerin und jeden weiteren Einwohner
80 Euro (2011) und
50 Euro (2012).

Vorgesehen ist, dass die einwohnerbezogene Zuwendung der neuen kommunalen Gebietskörperschaft gewährt wird…

Den Ausführungen in der Begründung zum Entwurf eines Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform zufolge ergäbe sich bei einem Zusammenschluss der Verbandsgemeinde Manderscheid mit einer benachbarten Verbandsgemeinde folgende einmalige einwohnerbezogene Zuwendung:

727.840 Euro (2011; 7.848 Einwohnerinnen und Einwohner am 30. Juni 2010 laut EWOISneu; 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner á 100 Euro und 2848 Einwohnerinnen und Einwohner á 80 Euro)
oder
 
492.400 Euro (2012; 7.848 Einwohnerinnen und Einwohner am 30. Juni 2010 laut EWOISneu; auch für 2012 ist die Einwohnerzahl am 30. Juni 2010 zugrunde gelegt worden; nach der einschlägigen Regelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes ist jedoch die Einwohnerzahl am 30. Juni 2011 maßgebend; Veränderungen der Einwohnerzahl wirken sich mithin entsprechend auf die Höhe der einwohnerbezogenen Zuwendung aus; 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner á 70 Euro und 2.848 Einwohnerinnen und Einwohner á 50 Euro)…“

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