Landesarbeitsgericht weist Schadensersatzklage in 6-stelliger Höhe der VG Bernkastel-Kues ab

FrauMainz/Bernkastel-Kues. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hat am Donnerstag, 29.10.2015 die Schadensersatzklage der Verbandsgemeinde (VG) Bernkastel-Kues gegen Herrn Klassen, vertreten durch die Dr. Bastgen RechtsanwältInnen PartmbB, abgewiesen. Die VG forderte in zweiter Instanz 116.485,98 EUR von Klassen, die dieser angeblich durch Entnahmen aus der Kasse veruntreut haben soll.

Der Vorsitzende Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Klemens Dörner bestätigte mit seiner Kammer die Entscheidung des Arbeitsgerichts Trier, dass die Klage zuvor ebenfalls abgewiesen hatte. Während Hangert Herrn Klassen einen Vertrauensmissbrauch vorwarf, konterte Rechtsanwalt Mies in der mündlichen Verhandlung: „Bei ordnungsgemäßer Kassenorganisation säßen wir heute nicht hier und müssten uns nicht mit nebulösen und unbelegten Vorwürfen auseinandersetzen.“ So sah es auch der Vorsitzende Richter Dr. Dörner: „Es ist nicht verständlich, wie über Jahre diese hohen Summen angeblich verschwunden sein sollen, und niemand hat etwas bemerkt, obwohl die Auszahlungen geprüft wurden und die Kommunalaufsicht die Kassen der VG geprüft hat.“ so Dörner in der Verhandlung.

Bei ordnungsgemäßer Kassenführung hätten angebliche Fehlbeträge auffallen müssen. Darüber hinaus habe die Verbandsgemeinde über zwei Instanzen und trotz richterlichem Hinweis schon nicht plausibel darlegen können, dass tatsächlich Geld fehle. Die Buchführung lasse schon keinen Rückschluss auf die angeblich veruntreuten Summen zu. Die Berufung der Verbandsgemeinde wurde daher durch die Kammer des Landesarbeitsgerichts zurückgewiesen, die Revision wurde nicht zugelassen.

 

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