Moselkommission im Jahr 2020 unter luxemburgischem Vorsitz

Die Moselkommission wechselt jährlich den Vorsitz. Im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2020 übernimmt Herr Max Nilles vom luxemburgischen Ministerium für Mobilität und öffentliche Arbeiten diese Funktion. Die Moselkommission verfügt über Ausschüsse und Arbeitsgruppen, die spezifische Themen rund um die Moselschifffahrt behandeln.

Ein Themenschwerpunkt der luxemburgischen Präsidentschaft wird die anstehende Überarbeitung des Moselvertrags sein. Dieser Vertrag ist die rechtliche Grundlage für alle Tätigkeiten der Kommission und für die Erhebung der Abgaben auf der internationalen Mosel.

Infolge der Abschaffung der Referenzabgaben auf den deutschen Wasserstraßen seit dem 01. Januar 2019 und der Diskussion zwischen den Delegationen über eine Abschaffung oder Abänderung des internationalen Abgabenregimes wird der Vertrag spätestens bis zum Ablauf einer dreijährigen Übergangsfrist überarbeitet werden müssen.

Die Arbeiten des Ausschusses für Schifffahrtsabgaben und des Ausschusses für Rechts- und Verwaltungsfragen werden in die Überarbeitung des Moselvertrags einfließen.

Der Ausschuss für Schifffahrtspolizei und Fahrwasserbezeichnung ist für verordnungsspezifische Themen verantwortlich. Im Jahr 2020 wird der Ausschuss insbesondere darüber diskutieren, wie die neue europäische Richtlinie (EU) 2017/2397 zur Anerkennung von Berufsqualifikationen auf der Mosel umgesetzt werden kann.
Ab dem 01. Juli 2020 wird auf der internationalen Mosel für gewisse Schiffstypen das elektronische Melden verpflichtend werden. Der Ausschuss wird die Umsetzung dieser Verpflichtung beobachten und darüber diskutieren, ob sie auch auf weitere Nutzer der Mosel ausgeweitet werden sollte.

Dabei wird der Polizeiausschuss von der Arbeitsgruppe „Moderne Informationsaustauschdienste und -systeme“ unterstützt. Die Sachverständigen prüfen und stellen sicher, dass die unterschiedlichen nationalen Systeme zum Melden kompatibel sind und legen die technischen Grundlagen für den Datenaustauch fest. Das elektronische Melden erhöht die Sicherheit der Schifffahrt und führt eine Arbeitserleichterung sowohl für die Schiffer als auch für die Verwaltungen herbei.

Der Technische Ausschuss wird im Jahr 2020 die Schleusensperrzeiten für die kommenden Jahre festlegen. Diese Zeitspannen werden weit im Voraus veröffentlicht, damit die Schifffahrt die Sperre einplanen kann. Notwendig sind die 10-tägigen Sperren, damit alle Moselschleusen gewartet und inspiziert werden können und somit reibungslos und sicher geschleust werden kann.

Die Sachverständigen der Arbeitsgruppe „Abflussmanagement“ werden sich im Jahr 2020 verstärkt über Best-Practice-Szenarien austauschen, um die Abflussschwankungen auf der internationalen Mosel noch besser in den Griff zu bekommen. Auf nationaler Ebene gibt es bereits Simulationsmodelle und Regulierungsmethoden. Diese werden in der Arbeitsgruppe vorgestellt und es wird darüber diskutiert, ob sie auch über die Grenzen hinaus angewandt werden könnten. Die Regulierung der Abflussschwankungen ist ein wichtiges Thema, damit die Schifffahrt über eine garantierte Fahrrinnentiefe verfügen kann. Dies ist insbesondere in Zeiten von wechselnden Wasserständen (Hoch- und Niedrigwasser) eine Priorität des luxemburgischen Vorsitzes.

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