Sicherheitsdienst überwacht Vitelliusbad

Wittlich. In den letzten Wochen wurde das Vitelliusbad Wittlich in der Nacht vermehrt durch Unbefugte aufgesucht. Die Stadtverwaltung Wittlich weist darauf hin, dass ein Zutritt nach Betriebsschluss Hausfriedensbruch gemäß § 123 Strafgesetzbuch (StGB) ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann. Ab sofort wird das Vitelliusbad Wittlich nach Betriebsschluss durch einen Sicherheitsdienst überwacht.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen