Spediteure wieder auf freiem Fuß

Wittlich. Seit dem 11. Februar saßen zwei Spediteure aus Wittlich und Trier in Untersuchungshaft. Inzwischen sind beide wieder frei, wie Günther Köhler, Richter am Landgericht Trier, am vergangenen Freitag meldete.

Den beiden war von der Staatsanwaltschaft in insgesamt 130 Fällen unter anderem vorgeworfen worden, als Geschäftsführer einer Spedition mit Sitz in Luxemburg dort angemeldete deutsche Kraftfahrer überwiegend in ihrer Niederlassung in Wittlich eingesetzt zu haben und für diese Zeit in Deutschland keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet zu haben.
Die als Gericht mit der Sache befasste  5. Strafkammer des Landgerichts Trier hat die Haftbefehle gegen beide Angeklagten aufgehoben. Nach Auffassung der Kammer liegt der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht nicht vor. Auch sei die Prüfung der für die Zulassung der Anklage erforderliche hinreichende Tatverdacht nicht möglich, da die Anklage unschlüssig sei.

Darüberhinaus liege auch der Haftgrund der Flucht- und Verdunkelungsgefahr nicht vor. Schließlich hat die Kammer auch ihre Zuständigkeit verneint. Zuständig sei die Kammer für Wirtschaftsstrafsachen in Koblenz.

Die Haftbefehls-aufhebung erfolgte hinsichtlich eines Angeschuldigten auf dessen Antrag. Hinsichtlich des anderen Angeschuldigten erfolgte die Haftbefehlsaufhebung von Amts wegen.

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