Stadt Wittlich führt Hundebestandsaufnahme durch

Wittlich. Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Wittlich eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde von ihrem Halter bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 75 Euro für den ersten Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.Die Stadt Wittlich führte im Jahr 2011 eine Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durch. Damals konnten nicht angemeldete Hunde ausfindig gemacht werden.

Bei Stichproben sind nunmehr vermehrt Hundehalter aufgefallen, die ihre Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet haben. Nach der Hundesteuersatzung der Stadt Wittlich sind Hunde innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung Wittlich anzumelden.
Die Kommune ist verpflichtet, Steuergerechtigkeit herzustellen. Dies soll durch eine Erfassung aller meldepflichtigen Hunde erreicht werden und dürfte auch im Sinne aller Hundehalterinnen und -halter sein, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben.
Aus diesem Grund haben sämtliche Haushalte in der Stadt Wittlich und den Stadtteilen in den vergangenen Tagen von der Stadtverwaltung eine Postwurfsendung erhalten. Falls ein Hund oder mehrere Hunde gehalten werden und bisher keine Anmeldung zur Hundesteuer erfolgte, besteht die Verpflichtung, dies unverzüglich nachzuholen. In diesem Falle ist das Anmeldeformular, das sich auf der Rückseite der Postwurfsendung befindet, ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung zurück zu senden.

Die verspätete Anmeldung zur Hundesteuer wird keine weiteren Folgen für die Hundehalter haben, sofern die Anmeldung innerhalb eines Monats nach Erhalt des Schreibens erfolgt. Sollten keine Hunde im Besitz beziehungsweise bereits ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sein, ist das Schreiben als gegenstandslos zu betrachten. Für Rückfragen oder Informationen steht die zuständige Steuerabteilung gerne unter der Rufnummer 17-1025 zur Verfügung.

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