Stadt Wittlich führt Hundebestandsaufnahme durch

Wittlich. Ab Dienstag, 17. Mai 2011 führt die Stadt Wittlich eine Hundebestandsaufnahme durch. Dabei soll festgestellt werden, ob und inwieweit die Hundehalter ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung und der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen. Es können Bußgelder bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden.

Um dies zu vermeiden, können noch nicht registrierte Hunde bis spätestens Montag, 16. Mai 2011 bei der Stadtverwaltung, Stadthaus, Zimmer 309, angemeldet werden. Nachträgliche Anmeldungen werden in diesen Fällen nicht mit Bußgeldverfahren geahndet. Bei Fragen zum Thema Hundesteuer steht Bettina Lorig vom Steueramt gerne zur Verfügung (Tel.: 06571/ 17 1025).

Mit der Durchführung der Hundebestandsaufnahme wurde die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren beauftragt. Mitarbeiter der Firma Springer werden alle Haushalte in Wittlich und in den Stadtteilen aufsuchen, die Kontrolleure sind montags bis freitags von 10 bis 20 Uhr sowie samstags von 9 bis 16 Uhr unterwegs. Sie tragen sichtbar eine von der Stadtverwaltung ausgestellte Legitimation und wurden zum Datenschutz verpflichtet. Zur Durchführung des Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und auch keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Nur durch die möglichst vollständige Erfassung aller in Wittlich gehaltenen Hunde kann ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit erreicht werden. Dies liegt auch im Interesse derjenigen Hundehalter, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben und ihre Hundesteuer bezahlen.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen