Bürgermeister Rodenkirch hat die Beigeordneten und Ratsmitglieder für Dienstag, den 14. und Donnerstag, den 16. Dezember zu einer Sitzung des Stadtrates einberufen. Die Sitzungen finden aufgrund der Corona-Pandemie jeweils um 18 Uhr im Eventum statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen.
Für die Teilnahme an der Sitzung gilt die 3-G Regelung. Vor Betreten des Sitzungsraumes ist ein Nachweis, ob man geimpft, genesen oder getestet ist, vorzulegen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Es muss ein negativer Test von einer anerkannten Teststation vorgelegt werden.
Zudem wird um Einhaltung der allgemeinen Maßnahmen des Infektionsschutzes, wie Händehygiene, Niesen- und Schnupfenhygiene und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gebeten.
Sollte die Anzahl der interessierten Bürgerinnen und Bürger die Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 Meter unmöglich machen, muss die Besucheranzahl beschränkt werden.
Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:
Bebauungsplan W-27-01 „Ohling-Schweiz, 1. Änderung“
Der Stadtrat entscheidet nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen über den Planentwurf und die gleichzeitige Durchführung der Beteiligung der Behörden und die öffentliche Auslegung.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W-84-00 „Cityhotel mit Lebensmittelmarkt“
Der Stadtrat stimmt über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die gleichzeitige Durchführung der Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung ab.
Bebauungsplan W-85-00 „Burgstraße-Friedrichstraße“
Der Stadtrat beschließt über die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die gleichzeitige Durchführung der Behördenbeteiligung und die öffentliche Auslegung.
Lüftungsanlagen in den städtischen Grundschulen und Kindertagesstätten
Priorisierung der Objekte
Der Stadtrat entscheidet über die Reihenfolge der Montage der Lüftungsanlagen.
Zulassungsrichtlinien für die Wittlicher Säubrennerkirmes
Für Schausteller, Händler und Imbissbetriebe, die ihre Verträge von 2021 nach 2022 übertragen haben lassen, entfällt 2022 das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren.
Anpassung der Gebührenordnung des Alten Rathauses und der Kultur- und Tagungsstätte Synagoge
Der Stadtrat entscheidet über die neue Gebührenordnung.
Baugrundstücke in der Straße Zur Weilersiedlung
Festlegung der Verkaufsbedingungen
Zur Weilersiedlung stehen künftig vier Grundstücke zum Verkauf. Der Verkaufspreis soll auf 320,00 Euro/m² festgesetzt werden. Zudem werden die Verkaufsbedingungen beschlossen.
Grundstücksverkauf im Unteren Sehlemet
Der Stadtrat entscheidet über den Verkauf eines Baugrundstückes im „Unteren Sehlemet“. Das Grundstück wird derzeit als Parkplatz genutzt. Die Veräußerung soll im Bieterverfahren erfolgen.
Widmung von Trauzimmer außerhalb des Rathauses
Der Stadtrat entscheidet über die Widmung von Trauzimmern außerhalb des Rathauses.
Folgende Trauzimmer sollen gewidmet werden:
- Altes Rathaus
- Casa Tony M.
- Türmchen
- Alte Dorfkapelle St. Johannes
- „Rosengarten“ im Stadtpark
Wirtschaftsplan der Renergie Stadt Wittlich GmbH für das Wirtschaftsjahr 2022
Der Stadtrat entscheidet über den Wirtschaftsplan für das Jahr 2022.
Jahresabschlüsse per 31.12.2020 für die Betriebszweige Wasserwerk, Abwasserbeseitigungseinrichtung und Servicebetrieb der Stadtwerke Wittlich
Der Stadtrat beschließt über den Jahresabschluss der vorgenannten Einrichtungen.
Festsetzung der Gebühren Wasserversorgungseinrichtung 2022
Der Gebührensatz der Wasserversorgungseinrichtung für 2022 soll auf 1,63 €/m³ Frischwasserbezug festgesetzt werden.
Festsetzung der Entgelte der Abwasserbeseitigungseinrichtung 2022
Die Entgelte der Abwasserbeseitigungseinrichtung sollen wie folgt festgesetzt werden:
Schmutzwassergebühr je m³ einschließlich Abwasserabgabe 1,90 €
wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser je m² Abflussfläche 0,19 €
Gebühr Fäkalschlammbeseitigung je m³ abgefahrener Schlamm 20,67 €
Festsetzung der Gebühren für die Straßenreinigung 2022
Der Gebührensatz für die Straßenreinigung soll auf 2,13 € je veranlagter Meter Grundstücksbreite festgesetzt werden.
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Wittlich für das Wirtschaftsjahr 2022
Der Stadtrat entscheidet über den Wirtschaftsplan für das Jahr 2022.
Haushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2021
Erste Nachtragshaushaltssatzung und Erster Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021
Der Stadtrat entscheidet über die Erste Nachtragshaushaltssatzung und den Ersten Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021.
Haushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2022
Organisationsbudget Stadtwald
Der Stadtrat entscheidet über das Organisationsbudget Stadtwald.
Haushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2022
Stellenplan
Der Stadtrat beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Wittlich für das Haushaltsjahr 2022
- Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
- Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022
Der Stadtrat beschließt über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022.
Die Haushaltsreden sowie die Beschlussfassungen zu den Finanzen sind für den 16. Dezember vorgesehen.