Stimmzettel sind gelocht

Bei der Landtagswahl wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahlumschlägen gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen weißen Stimmzettel mit dem Aufdruck „Stimmzettel für die Landtagswahl im Wahlkreis 22“ am 27. März 2011 und einen Umschlag ausgehändigt. Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine Ausstanzung – eine Lochung.

Die Lochung versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landesweit sind alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.

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