Zweieinhalb Jahre Haft für Vergewaltigung

Trier / Wittlich. Zwei Jahre und sechs Monate Haft muss ein gebürtiger Inder, der zuletzt in Wittlich wohnhaft war, wegen der Vergewaltigung eines 14-jährigen Mädchens hinter Gitter.

Der heute 32-Jährige war im November 2009 zur Mindeststrafe von nur zwei Jahren verurteilt worden.

Mit Beschluss vom April 2010 hatte der Bundesgerichtshof das Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft im Strafausspruch aufgehoben. In einem erneuten Verfahren vor dem Trierer Landgericht war daher lediglich noch über die tat- und schuldangemessene Strafe zu entscheiden. Der Täter hatte das spätere Opfer und dessen Freundin zu sich in die Wohnung mitgenommen, als die beiden die Schule schwänzten. Nachdem die Freundin gegen 11 Uhr die Wohnung verlassen hatte, wurde der Angeklagte gegenüber dem Tatopfer zudringlich und führte schließlich gegen deren Willen sexuelle Handlungen mit dem Opfer aus.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen