Neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk Cochem-Zell IV

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat Christian Mildenberger für die Zeit vom  01.09.2021 bis zum 31.08.2028 zum neuen  bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Cochem-Zell IV bestellt. Der Kehrbezirk umfasst die Ortsgemeinden Alf, Bad Bertrich einschlließlich Kennfus, Beuren, Bremm (ohne Brunnenstr., Am Storchenhaus, Kirchstr., Auf Cales, Steinbecher) Bullay, Lutzerath (nur Ortsteil Driesch), Filz, Kliding, Neef, St. Aldegund, Urschmitt und Wollmerath. Herr Mildenberger folgt damit dem bisherigen Amtsinhaber Jörg Arenz. Herr Mildenberg wohnt in Eichenstr. 21, 56856 Zell, und ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Telefon: 06542/4066126 oder info@schornsteinfeger-mildenberger.de

Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, wozu insbesondere die Feuerstättenschau gehört. Im Rahmen der Feuerstättenschau besichtigen die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zweimal während der sieben Jahre ihrer Bestellung sämtliche Feuerungsanlagen in ihrem Kehrbezirk und überprüfen die Anlagen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit. Nach der Feuerstättenschau erlassen sie den Feuerstättenbescheid. Darin wird festgelegt, welche Schornsteinfegerarbeiten turnusgemäß zu veranlassen sind. Mit den im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten kann entweder der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger selbst oder sogenannte freie Schornsteinfegerbetriebe beauftragt werden. Die Durchführung der Arbeiten durch freie Schornsteinfegerbetriebe ist dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger anzuzeigen.

Bei Fragen bezüglich des Schornsteinfegerrechts können Sie sich an die Kreisverwaltung Cochem-Zell, Fachbereich Recht, Mobilität, Sicherheit, Nico Christ, Telefon 02671/61-108, E-Mail-Adresse nico.christ@cochem-zell.de wenden.

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