45.000 EUR Corona-Hilfe für Vereine für Kunst und Kultur

Volksbanken und Raiffeisenbanken im Landkreis Cochem-Zell legen Spendentopf auf

Kaisersesch/Cochem-Zell: Keine Auftritte, keine Konzerte, keine Festveranstaltungen. Musikvereine, Kirchenchöre oder auch Theatervereine werden von den Auswirkungen der Coronakrise hart getroffen. Die Einnahmen fallen in den nächsten Monaten weg. Die Kosten für Übungsleiter, Versicherungen und Dirigenten laufen jedoch weiter. An dieser Stelle helfen die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Landkreis Cochem-Zell weiter. Das sind die Raiffeisenbank Eifeltor, die Raiffeisenbank Moselkrampen, die Raiffeisenbank Zeller Land, die Volksbank Cochem (Niederlassung der Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank, Wittlich) und die VR Bank Rhein-Mosel.

45.000 EUR stellen die fünf Banken den Vereinen für Kunst und Kultur zusammen zur Verfügung, damit diese ihre laufenden Kosten in den nächsten Monaten decken können. Voraussetzung ist, dass der Verein als gemeinnützig anerkannt und bei einer der fünf Banken mindestens seit 31.03.2020 Kunde ist. Die Förderhöhe liegt grundsätzlich zwischen 250 EUR und 1.000 EUR pro Verein. Damit der Förderbetrag ermittelt werden kann, muss eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben in den Monaten April bis August 2020 bei der jeweiligen Bank eingereicht werden.

Die regional zuständige Genossenschaftsbank wickelt die Sofort-Hilfe mit den Vereinen in ihrem Geschäftsgebiet eigenständig ab.

Thomas Welter, Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Eifeltor und Sprecher der Volksbanken und Raiffeisenbanken im Landkreis Cochem-Zell, freut sich über die gemeinsame Initiative: „Es freut mich sehr, dass die Gruppe der Volksbanken und Raiffeisenbanken in unserem Landkreis gemeinsam den Spendentopf in dieser schwierigen Zeit auflegen. Alle Banken waren sofort bereit, sich mit einem jeweils nennenswerten Betrag daran zu beteiligen. So wollen wir den Kunst- und Kulturschaffenden im Landkreis Cochem-Zell schnell und partnerschaftlich zur Seite stehen, damit sie die Krise gut meistern. Wer eine Förderung beantragt möchte, richtet die Anfrage an seine kontoführende Genossenschaftsbank.“

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