Drittanbieter

So schützen Sie sich vor erhöhten Kosten

Cochem. Werbung ist auf dem Smartphone ein ständiger Begleiter. Doch darüber kann man sich ein kostspieliges Abo einhandeln. Nur eine Drittanbietersperre schützt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Werbung ist auf dem Smartphone ein ständiger Begleiter.
  • Darüber kann man sich – oft sogar unbemerkt – kostspielige Abos einhandeln.
  • Nur eine Drittanbietersperre schützt wirksam.

In den meisten Fällen reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Werbebanners aus, um in einer Abofalle zu landen. Und das, obwohl eigentlich ein Vertrag erst dann wirksam wird, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet: Dieser muss gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern “zahlungspflichtig bestellen” oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z. B. “Kaufen”) beschriftet sein, so Kirsten Thul-Kunsmann von der Verbraucherzentrale Cochem.

Es sind auch Fälle bekannt, bei denen Nutzer von gängigen Internetseiten ohne etwas anzutippen auf unbekannte Seiten umgeleitet wurden. Das Ergebnis waren ungewollte Abos mit bis zu 9,99 Euro pro Woche.

Gerade die Zahlungspflicht wird in der Werbung oft verschleiert: Viele wissen am Monatsende gar nicht, woher der Posten auf der Mobilfunkrechnung überhaupt stammt. Denn die eigentlichen Abo-Betreiber (“Drittanbieter”) sind meist gar nicht zu erkennen – auf der Rechnung findet man in vielen Fällen den Namen einer Abrechnungsfirma, die für den Abo-Betreiber die Abrechnung vornimmt. Die Rechnung selbst schließlich ist die ganz normale Telefonrechnung des eigenen Mobilfunkunternehmens, das somit ein weiteres Glied in der Abrechnungskette bildet.

Beim Mobilfunkunternehmen können Sie eine so genannte Drittanbietersperre zum Schutz vor unbekannten Abo-Betreibern einrichten lassen. Die können Sie per Brief beauftragen (wir haben einen Musterbrief auf der Homepage bereitgestellt), per E-Mail und oftmals auch über das Kundenportal oder eine Kunden-App Ihres Mobilfunkanbieters. Mit der Drittanbietersperre ist der Abrechnungsweg über die Handyrechnung zukünftig blockiert.

Rechtliche Beratung zum Thema bietet die Verbraucherzentrale immer montags 10:00 bis 15:00 Uhr auch ohne Termin im Beratungszentrum in Cochem, Brückenstr. 2 (Gebäude der Sparkasse, Eingang über Ravennestr.). Hier kann auch der Musterbrief in gedruckter Form abgeholt werden. 

Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit mehr als 50 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 18 Mitgliedsverbände und über 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.

Arbeitsschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telekommunikation und Medien, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung  sind sechs Beratungsstellen und sechs Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Im Internet ist die Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de zu finden.

 

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