Umgang mit geimpften und genesenen Personen im Landkreis Cochem-Zell

Im Rahmen der sog. „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ werden geimpfte und genesene Personen mit negativ getesteten Personen gleichgestellt.

Zudem werden diese auch bei der Kontaktbeschränkung  (fünf Personen aus zwei Haushalten) nicht hinzugerechnet.

  • Geimpfte Personen müssen einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz vorlegen.

Seit der letzten erforderlichen Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein, um am 15. Tag über einen vollständigen Impfschutz zu verfügen.

  • Genesene Personen sind dann negativ Getesteten gleichgestellt, wenn die Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Einen entsprechenden Nachweis eines positiven PCR-Tests aus diesem Zeitraum oder die hierfür vom Gesundheitsamt ausgestellte Bescheinigung für Genesene ist vorzulegen.

Das Gesundheitsamt Cochem-Zell verschickt diese Bescheinigungen unaufgefordert an alle genesenen Personen.

Außerdem ist eine Person auch dann mit einer negativ getesteten Person gleichgestellt, sofern die Infektion mit dem Corona-Virus länger als sechs Monate vergangen ist und zusätzlich eine Impfstoffdosis verabreicht wurde.

Auch hierzu ist der entsprechende Nachweis über einen vergangenen positiven PCR-Test sowie die Bescheinigung über die Impfung vorzulegen. Seit der Impfung müssen auch in diesem Fall mindestens 14 Tage vergangen sein, um am 15. Tag einen vollständigen Impfschutz vorzuweisen.

Sowohl bei getesteten als auch bei geimpften oder genesenen Personen gilt: Der Zutritt zur gastronomischen Einrichtung ist nur dann zu gewähren, sofern keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion vorliegen.

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