ViaSalus: Verkauf nur eine Option

Erklärung von Manfred Sunderhaus, Geschäftsführer der Katharina Kasper Holding GmbH, zu den heutigen Berichten in der Rhein-Zeitung zu einem möglichen Verkauf der ViaSalus-Krankenhäuser an Finanzinvestoren:

„Die heutige Berichterstattung (22.02.2019) in der Rhein-Zeitung erzeugt einen vollkommen falschen Eindruck der Sachlage. Insbesondere ist es zu kritisieren, dass ohne wirkliche Grundlage durch diese Berichterstattung unsere Mitarbeiter grundlos in Unruhe versetzt werden!

Die Tatsachen sind wie folgt:

 Zunächst ist festzustellen, dass der Verkauf der Krankenhäuser nur eine von mehreren Optionen ist. Dies haben wir bereits mehrfach betont.

  • Dass ein Berater oder gar ein Geschäftsführer von ViaSalus ViaSalus-Krankenhäuser erwirbt, ist alleine schon aus gesetzlichen Gründen völlig ausgeschlossen. Den Eindruck zu erwecken, dass dies möglich sei, ist in höchstem Maße fahrlässig, ja sogar böswillig.
  • Sollte ein Verkauf notwendig werden, kann überhaupt keine Rede davon sein, dass Finanzinvestoren bevorzugt werden. Im Gegenteil, wir freuen uns über die große Zahl von Interessenten mit kirchlichem Hintergrund.
  • Einziges Entscheidungsorgan in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung ist der vorläufige Gläubigerausschuss bzw. nach Eröffnung des Verfahrens der Gläubigerausschuss. Dieser wird von einem deutschen Gericht eingesetzt, das auch über die Mitglieder entscheidet.
  • Im (vorläufigen) Gläubigerausschuss sind vertreten: zwei Vertreter der Arbeitnehmer, der ADJCV., zwei Vertreter von Gläubigerbanken, die Bundesagentur für Arbeit sowie ein Vertreter der Kleingläubiger.
  • Einzig und allein der Gläubigerausschuss entscheidet unter Einbindung der Gläubigerversammlung darüber, ob ein Verkauf stattfindet oder nicht bzw. was verkauft wird und an wen. Die Geschäftsführung, die Generalbevollmächtigten oder der Sachwalter haben hier keinerlei Entscheidungsbefugnis.
  • Die Entscheidung des vorläufigen Gläubigerausschusses, Herrn Dr. Eckert als vorl. Sachwalter vorzuschlagen, erfolgte einstimmig. Die Bestellung erfolgte anschließend wiederum durch das zuständige Gericht.
  • Der Vorschlag, Herrn Dr. Eckert als vorl. Sachwalter zu empfehlen, kam weder von Dr. Wichels noch von den Generalbevollmächtigten. Diese hatten einen anderen Kandidaten empfohlen. Der Vorschlag, Dr. Eckert zu bestellen, kam schließlich von einem Mitglied des Gläubigerausschusses.
  • Wichels ist einer der führenden Experten für Krankenhaussanierung in Deutschland. Als solchen haben wir ihn für dieses Verfahren verpflichtet, und er und sein Team leisten hervorragende Arbeit.“

 

 

 

 

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