DEHOGA weist Pauschalverurteilung der NGG zurück

Wertschätzung für MitarbeiterInnen im Gastgewerbe

Bad Kreuznach,  30.08.2019: „Die MitarbeiterInnen im Gastgewerbe sind das größte Kapital unserer Gastgeber, deshalb werden diese in den DEHOGA Betrieben wertgeschätzt! Selbstverständlich werden alle geleisteten Arbeitsstunden vergütet“, so Präsident Gereon Haumann. Das ist völlig unstrittig. Hierzu bestehen klare Regelungen im Gesetz und in den Tarifverträgen.Das soll selbstverständlich auch so bleiben. Den generalisierenden Pauschalvorwurf der NGG gegen das Gastgewerbe weisen wir in aller Deutlichkeit zurück. Das ist in höchstem Maße ungerecht gegenüber der überwältigenden Mehrheit unserer Gastgeber in Rheinland-Pfalz, die Tag für Tag mit ihren Mitarbeitern für ihre Gäste da sind, ihr Bestes leisten und sich korrekt verhalten“, so DEHOGA Präsident Gereon Haumann für die Arbeitgeber im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe.

„Zufriedene Gäste und nachhaltiger Unternehmenserfolg kann es in unserer Dienstleistungsbranche nur mit motivierten Mitarbeitern geben, die fair behandelt und wertgeschätzt werden und die sich in ihrem Betrieb wohl fühlen. Dazu gehört an vorderster Stelle auch eine gerechte Entlohnung“, betont Haumann.

Fakt ist: Gastgeber wollen für ihre Gäste da sein. Beim gegenwärtigen Hochsommerwetter sitzen die Gäste länger im Biergarten und füllen Hotels und Restaurants in den Urlaubsregionen.

„Wir wollen arbeiten dürfen, wenn unsere Gäste da sind. Und unsere besondere Gastfreundschaft darf nicht länger durch verstaubte Gesetze begrenzt werden. Haumann betont, dass es bei diesem Wunsch gerade nicht um Mehrarbeit, sondern um eine branchen-notwendige Flexibilisierung gehe, wie sie in Rheinland-Pfalz auch bereits im Weinbau und der Landwirtschaft angewendet werde.

Anders als offenbar der NGG, die alle Sommer wieder deutschland-weit das Thema Überstunden aufgreift, ist den allermeisten der über 100.000 Mitarbeitern unserer Branche dieser logische Zusammenhang auch sehr wohl bewusst.

„Die Sommer-Überstunde ist immer noch die beste Me­dizin gegen die Winterarbeitslosigkeit“, so Präsident Haumann. Hier geht es um originäre Arbeitnehmerin­teressen! Keine Frage: Dort wo gegen Arbeitsrecht verstoßen wird, dort gilt es diese Verstöße zu ahnden.

Zum Arbeitszeitgesetz stellt der DEHOGA klar: Es geht nicht um Mehrarbeit, sondern um die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit von Gästen und Mitarbeitern.

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