70 Jahre Grundrecht freie Berufswahl

Wenn am 23. Mai das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seinen 70. Geburtstag feiert, wird auch das Grundrecht auf freie Berufswahl 70 Jahre alt. Mit Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 wurde das Berufswahl-Recht als Menschenrecht verfassungsrechtlich verankert. Im Artikel 12 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen (…)“. Die Freiheit der Berufswahl und der Berufsausübung wird damit jedem deutschen Staatsbürger als Grundrecht zugesichert.

Das Recht auf freie Berufswahl wird heute, gerade von jungen Menschen, als selbstverständlich wahrgenommen. Wie mit jedem Freiheitsrecht ist eine Herausforderung damit verbunden: „Jugendliche sollen aus der Vielfalt der Ausbildungsberufe und Studiengänge, Betriebe, Institutionen und Hochschulen für sie passende Angebote auswählen.

Bittere Beispiele „gelenkter“ Berufswahl sind aus der Zeit des Nationalsozialismus und der Deutschen Demokratischen Republik überliefert. Frauen war ebenfalls die freie Berufswahl lange verwehrt. Anfang des 20. Jahrhunderts wird noch sehr energisch um das Studium für Frauen gestritten. Noch bis 1977 war die Berufswahl und -ausübung der Frau in der Bundesrepublik gewissermaßen vom Wohlwollen des Ehemanns abhängig.

Für die freie Berufswahl wurde jahrhundertelang gestritten. Die Aufklärung des 18. Jahrhunderts, die Französische Revolution 1789, die Stein-Hardenberg‘schen Reformen Anfang des 19. Jahrhunderts und die Paulskirchenverfassung 1848 markieren Meilensteine auf dem langen Weg. Heute ist allen Bürgern der Bundesrepublik verfassungsrechtlich zugesichert, ihre Zukunft selbstbestimmt zu gestalten.

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