Das Energieaudit

Gut gemeint – schwierige Umsetzung – zweifelhafter Mehrwert

Am 12. November 2010 trat das EDL-G, das „Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen“ in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft, das umgangssprachlich auch als „Energiedienstleistungsgesetz“ bezeichnet wird. Basis hierfür ist eine entsprechende EU-Richtlinie.

Die Umsetzung dieses Gesetzes obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, das diese Aufgabe beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) verankert hat, welche ihrerseits für den Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten nach Vorgaben der DIN EN 16247-1 und den Festlegungen des Bundeamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verantwortlich zeichnet.

Soweit der einfache Teil und der „kurze Dienstweg“ von Brüssel in die Unternehmen in Deutschland!

Da es wohl die Auffassung des BMWi und oder der nachgelagerten Behörden ist, dass deutsche Unternehmen, die als Exportweltmeister gelten, nicht auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und die damit verbunden Kosten achten oder weil man glaubt, dass ohne Regularien kein Fortschritt zu erzielen ist, wurde das Energieaudit gem. DIN EN 16247-1 ins Leben gerufen.  Damit können Unternehmen den Nachweis erbringen, dass sie sich bemühen, den Energieverbrauch zu reduzieren und dem EDL-G Folge zu leisten.  Bei Nichtbefolgung drohen Sanktionen.

Mit dem besagten Energieaudit (welches alle 4 Jahre neu erstellt werden muss!) wurde jedoch nicht nur ein unglaublicher Papiertiger, sondern für die Unternehmen auch eine erhebliche zusätzliche Kostenbelastung auf Grund der zu erhebenden Datenmengen geschaffen. Darüber hinaus entstand eine nicht unerhebliche Zahl von neuen Arbeitsplätzen, weil sich ausschließlich dafür ausgebildete und zertifizierte Auditoren vor Ort beim Unternehmen davon überzeugen dürfen, ob die erhobenen Daten richtig sind, bevor sie an die BAFA weitergegeben werden.

Aber nicht nur, dass Verbräuche erhoben werden, nein, es müssen Messpunkte und Einrichtungen aufgegeben werden, Kommentierungen bzgl. gestiegener oder gefallener Verbräuche sind zu verfassen und zu erläutern, Nutzflächen sind energetisch zu beschreiben und auch deren Veränderung. Außerdem sind Investitionen und Investitionsvorhaben darzulegen bzgl. ihres Einflusses auf den Energieverbrauch. Wirtschaftlichkeitsrechnungen werden in Form und Art und Weise vorgegeben und Kennzahlen sind zu definieren, die in der betrieblichen Praxis kaum weiterhelfen, um Verbesserungen wirklich zu beobachten.

Und  zum guten Schluss überprüft die BAFA stichprobenweise auch noch bei Unternehmen die eingereichten Daten. Im Gegensatz zu allen bekannten Auditierungen erhält man noch nicht einmal ein Zertifikat, dass man gem. DIN EN 16247-1 geprüft ist. Und somit kann man auch keine Außenwirkung damit erzielen.

Und sei es nicht schon genug, dass Unternehmen in Deutschland hohe Energiesteuern und Abgaben tragen und Emissionsauflagen erfüllen, die sie im internationalen Wettbewerb benachteiligen, nun tragen sie auch noch die weiteren Kosten für eine verfehlte Energiepolitik und machen die Arbeit, um eine Behörde überhaupt erst mit Daten auszustatten, um möglicherweise festzustellen, ob das erlassene Gesetz tatsächlich etwas bewirkt. Es kommen schnell Kosten i. H. v. 50.000,00 EUR zusammen für die Beraterleistungen des Auditors und die Arbeitsstunden der ihn unterstützenden Mitarbeiter. Zurzeit sind die Unternehmen noch nicht verpflichtet, die Vorschläge des Auditors umzusetzen, sie sind lediglich im Audit mitzuteilen.

Darüber hinaus müssen erhebliche Zweifel angemeldet werden, ob Form und Art der Datenerhebung überhaupt dazu geeignet sind, jemals festzustellen, ob dieses Gesetz zur Energiereduzierung führt. Wie fast immer arbeitet der Gesetzgeber nicht mit Belohnung für die Unternehmen, die ihren Beitrag zur Senkung von Emissionen und Energieverbrauch leisten, sondern verursacht höhere Kosten, die wiederum von den Unternehmen zu tragen sind.

Unzweifelhaft ist die gute Absicht des EDL-Gesetzes und der entsprechenden EU-Verordnung, Emissionen zu reduzieren und dies über den Energieverbrauch. Nicht hinnehmbar ist jedoch die den Unternehmen auferlegte Form und die daraus resultierende Kostenbelastung, zumal die Ergebnisse kaum valide Erkenntnisse zum Verbrauch ermöglichen.

Dies ist nicht nur ein teurer, sondern auch extrem riskanter und im Detail wenig durchdachter Weg, ein gutes Ziel zu erreichen.

Denn am Ende könnte das Ergebnis stehen: Energieverbrauch gesenkt, Emissionen reduziert, weil Unternehmen abwandern oder schließen! Da gibt es sicherlich bessere Modelle, um Energieeffizienz zu erreichen.  Die aktuelle Handhabung der Energieaudits steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten Energieeinsparungen und belastet Unternehmen unverhältnismäßig.

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