Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung: SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz stark vertreten

Berlin. Heute ist im Deutschen Bundestag die Gründung einer Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung beschlossen worden. Von den elf Sitzen, die der SPD-Bundestagsfraktion zustehen, sind mit Thomas Hitschler und Angelika Glöckner gleich zwei rheinland-pfälzische SPD-Bundestagsabgeordnete in der neu geschaffenen Versammlung vertreten. 

Mit dem heute durch eine breite Mehrheit im Deutschen Bundestag angenommenen Deutsch-Französischen Parlamentsabkommen werden die Beziehungen zwischen beiden Ländern weiter vertieft. Thomas Hitschler, Sprecher der SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz, ist sich des historischen Stellenwertes sicher: „Es ist ein guter Tag für die Demokratie in unseren beiden Ländern, wenn der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale ihre Zusammenarbeit vertiefen und ausbauen. Dies ist zugleich ein neues Kapitel in unserer gemeinsamen Geschichte“.

Angelika Glöckner, Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, fügt mit Blick auf die Grenzregion Rheinland-Pfalz & Frankreich hinzu: „Mit Austauschprogrammen von Vereinen und Schulen haben wir bereits wertvolle Erfahrungen gemacht. Wir werden nun die Zusammenarbeit auch auf kommunaler Ebene ausbauen und parlamentarisch begleiten. Dies wird den Zusammenhalt in Europa stärken“.

Thomas Hitschler, der Verteidigungsexperte ist, hebt den friedenspolitischen Aspekt einer starken deutsch-französischen Partnerschaft hervor: „Die deutsch-französische Freundschaft ist ein zentraler Baustein für ein friedliches und stabiles Europa. Nach den schmerzhaften Erfahrungen von Krieg und Chaos in Europa, ist der unermüdliche Einsatz im Dienste der europäischen Integration und der Vertiefung der Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern von größter Wichtigkeit“.

Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale hatten den 55. Jahrestag des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Élysée-Vertrag) zum Anlass genommen, ein deutsch-französisches Parlamentsabkommen zu erarbeiten. Herzstück des heute vom Bundestag angenommenen Abkommens ist die Parlamentarische Versammlung. Diese besteht aus insgesamt 100 Mitgliedern: je 50 aus beiden Parlamenten. Die Benennung der Mitglieder erfolgt zu Beginn der jeweiligen Wahlperiode und reflektiert das Stärkeverhältnis der Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten. Der Präsident des Deutschen Bundestages und der Präsident der Assemblée nationale haben gemeinsam den Vorsitz.

Die Versammlung soll sich mit verschiedenen Fragen der deutsch-französischen Beziehungen befassen und kann Vorschläge erarbeiten oder Beschlüsse fassen, die jedoch nicht bindend sind. Diese werden dann den beiden Parlamenten als Vorschläge für gemeinsame Entschließungen vorgelegt. Die Versammlung tagt mindestens zweimal im Jahr öffentlich, abwechselnd in Deutschland und in Frankreich. Die konstituierende Sitzung findet bereits am 25. März in Paris statt. Zusätzlich sollen beide Parlamente mindestens alle vier Jahre als gemeinsame Versammlungen abwechselnd in den beiden Ländern tagen.

Neben gemeinsamen Sitzungen der Ausschüsse soll es künftig auch gemeinsame Anhörungen geben. Vorgesehen ist außerdem eine enge Zusammenarbeit bei europäischen Gesetzgebungsprozessen sowie Austausch und Koordinierung bei der Umsetzung von europäischen Richtlinien. Zugleich wird es möglich sein, die Umsetzung des neuen deutsch-französischen Vertrags genauer in den Blick zu nehmen. Dies ist gerade im Hinblick auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wichtig.

Der Entwurf des Deutsch-Französischen Parlamentsabkommens wurde am Mittwoch, den 20. März 2019 gemeinsam von der SPD-Fraktion mit den Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Bundestag eingebracht und angenommen. Die Französische Nationalversammlung hatte den Entwurf des Parlamentsabkommens bereits am 11. März 2019 beschlossen.

 

 

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