Deutsche PKW-Maut verstößt gegen EU-Recht

Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH): Diese Abgabe ist diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt.

Damit hat der Gerichtshof in Luxemburg der Klage Österreichs stattgegeben. Österreich wurde bei seiner Klage von den Niederlanden unterstützt. Das vorgestellte Maut-Modell, wie es Deutschland 2020 einführen wollte, ist somit nicht mehr umsetzbar.   

Dieses EuGH-Urteil kam überraschend, hatte doch noch vor wenigen Monaten der Generalanwalt des EuGH in seinem Gutachten verlauten lassen, dass die von Bundesverkehrsminister Scheuer vorgelegte deutsche Pkw-Maut mit EU-Recht vereinbar sei. In der Regel folgen die EU-Richter dem Generalanwalt. Diesmal war alles anders. Die EuGH-Richter haben entschieden, dass die Deutsche Pkw-Maut die Fahrzeugführer aus anderen EU-Ländern diskriminieren würde.   

Deutschland hatte vorgesehen, dass den Haltern von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen ab Erhebung der Maut eine Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer in einer Höhe zugutekommt, die mindestens dem Betrag der Maut entspricht, die sie entrichten müssten.

Für Bundesverkehrsminister Scheuer / CSU ist das natürlich eine Niederlage. Das Urteil ist vor allem für die CSU eine schwere Schlappe. War die Maut doch ein gewichtiges Prestigemodell, das laut CSU pro Jahr die Staatskasse mit ca.
500 Mio. Euro gefüllt hätte.

Im vorliegenden Fall ist der EuGH der These Deutschlands nicht gefolgt, wenn es vorträgt, die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der in diesem Mitgliedstaat zugelassenen Fahrzeuge spiegle den Übergang zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur durch alle Nutzer nach dem „Benutzerprinzip“ und dem „Verursacherprinzip“ wider.

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