Entscheidung zur Organspende im Bundestag – Schnieder spricht sich für aktive Einwilligung aus

MdB Patrick Schnieder, CDU (Foto: Tobias Koch)

Wie entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in Zukunft, ob sie Organspender sein möchten oder nicht? Im Bundestag stimmen die Abgeordneten dazu in dieser Woche über zwei Gesetzentwürfe ab. Zur Wahl steht entweder die sogenannte doppelte Widerspruchslösung, bei der die Bürger nur bei eigenem explizitem Widerspruch oder bei Widerspruch durch die Angehörigen keine Organspender wären; oder die Zustimmungslösung, bei der nur derjenige zum Spender wird, der hierzu vorher seine Bereitschaft erklärt hat.

Patrick Schnieder, Bundestagsabgeordneter aus Arzfeld, erklärt, wie er abstimmen wird:

„Ich unterstütze den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende. Bei einer Organspende handelt es sich um eine freiwillige Leistung und in erster Linie um einen großen Akt der Nächstenliebe, welcher nicht staatlich verordnet werden sollte.

Mich leitet bei dieser Entscheidung das christliche Bild des aufgeklärten Menschen, der im Bewusstsein seiner Verantwortung für seine Mitmenschen und in Freiheit über seinen Körper entscheidet. In diese Freiheit sollte nur eingegriffen werden, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind. Die Studienlage aus anderen Ländern zeigt jedoch, dass die Einführung einer Widerspruchslösung nicht automatisch zu höheren Organspenderzahlen führt.

Der Gesetzentwurf zur Einwilligungslösung ist aus meiner Sicht auch aufgrund der darin vorgesehenen Aufklärungsangebote, wie etwa der regelmäßigen Ansprache durch Hausärzte, der richtige Weg. Mit dem vorgeschlagenen Online-Register würde es zudem wesentlich einfacher werden, seine Spendebereitschaft zu erklären oder zu widerrufen.

Bei der höchstpersönlichen Entscheidung zur Organspende sollte kein Zwang entstehen, eine Entscheidung treffen zu müssen. Im Unterschied zum Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung bleibt bei der Einwilligungslösung auch die Möglichkeit des Nichtentscheidens bestehen. Dies halte ich aus ethischen und moralischen Gründen für geboten.”

 

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