Gebäudereiniger: Ampel soll höheren Mindestlohn erst 2023 umsetzen

Berlin/Frankfurt (dpa) – Das Gebäudereiniger-Handwerk hat sich für eine Verschiebung der Mindestlohnpläne der neuen Bundesregierung ausgesprochen. Die geplante Erhöhung auf 12 Euro Stundenlohn solle nicht vor 2023 in Kraft treten, verlangte Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich am Sonntag in Berlin. Bei einer früheren Einführung der neuen Lohnuntergrenze würden diejenigen Betriebe benachteiligt, die zum Teil langfristige Kundenverträge einhalten müssten.

Hintergrund ist der tariflich vereinbarte Mindestlohn für Gebäudereiniger, der zu Jahresbeginn auf 11,55 Euro gestiegen ist und 2023 die Marke von 12 Euro erreichen soll. Darauf hatte sich die mit 700 000 Beschäftigten größte deutsche Handwerksbranche mit der IG Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) geeinigt.

Die Gebäudereiniger würden bei einer schnellen Umsetzung ihren Lohnvorsprung zum bisherigen gesetzlichen Mindestlohn (bislang geplant 9,82 Euro ab 1.1.2022 und 10,45 Euro ab 1.7.2022) einbüßen. Auch müssten sie sich auf höhere Forderungen der Gewerkschaft einstellen, um den alten Abstand wiederherzustellen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes würden in Deutschland rund 7,2 Millionen Beschäftigte von einer Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 Euro profitieren.

 

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