Hubig begrüßt Karlsruher Entscheidung zu Corona-Maßnahmen

Mainz/Karlsruhe (dpa/lrs) – Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Corona-Einschränkungen im Frühjahr begrüßt. Es sei ein sehr wichtiges Signal, «dass das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal das «Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung» anerkannt hat», sagte die Ministerin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

«Unsere Kinder und Jugendlichen haben während der Pandemie enorme Einschränkungen hinnehmen müssen, sowohl in ihrem schulischen Alltag, als auch in ihrer Freizeit», sagte Hubig. «Deshalb müssen wir jetzt alles dafür tun, dass Kitas und Schulen offen gehalten werden können»

Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Klagen ab, die sich gegen die im April angeordneten Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie Schulschließungen richteten. Die Grundrechtseingriffe seien durch «überragend wichtige Gemeinwohlbelange» gerechtfertigt gewesen, erklärte das Karlsruher Gericht.

 

 

 

 

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