Innenminister Lewentz durch Einstufung des „Flügels“ in Bewertung bestätigt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Januar 2019 die der AfD zuzurechnende Strömung „Der Flügel“ als sogenannten Verdachtsfall eingestuft und somit zum Beobachtungsobjekt erklärt. Das bedeutet, dass aus Sicht des Verfassungsschutzes bereits Anfang letzten Jahres beim „Flügel“ hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorlagen, also Bestrebungen, die auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung des grundgesetzlichen Kernbestandes abzielen.

Diese Einstufung ermächtigte den Verfassungsschutzverbund zu einer gezielten Beobachtung des „Flügel“, d.h. zu einer personenbezogenen Auswertung und zur Speicherung personenbezogener Daten in Dateien und Akten sowie auch zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel. Die auf dieser Grundlage vorgenommene Beobachtung des „Flügel“ durch die Verfassungsschützer aus Bund und Ländern, darunter Rheinland-Pfalz, ergab nunmehr, dass sich die vorgenannten Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen in einer Weise verdichtet haben, dass man nun von einer gesicherten rechtsextremen
Bestrebung sprechen kann.

Innenminister Roger Lewentz sieht sich durch die Einstufung des Flügels als gesicherte rechtsextreme Bestrebung in seiner bisherigen Bewertung bestätigt: „Von Flügel-Anhängern getätigte Äußerungen bewegen sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes und laufen einem demokratischen und friedlichen Miteinander zuwider. Sie schaffen den Nährboden für Hass und Hetze. Sie sind Wegbereiter für rechtsextremistisch motivierte Radikalisierungsprozesse und Terroranschläge. Es bleibt abzuwarten, welchen Einfluss „Der Flügel“ auf die Gesamtpartei AfD nehmen wird. Erhalten die Flügel-Anhänger die Oberhand und greifen steuernd in die Parteigeschehnisse ein, dann droht der Bundespartei AfD das gleiche Schicksal wie Höcke und seinen Weggefährten.“

Innenminister Lewentz hat im Landtagsplenum, im Innenausschuss und darüber hinaus, immer wieder betont, dass in Rheinland-Pfalz sehr genau hingeschaut werde und der Verfassungsschutz in originärer Zuständigkeit Informationen sammele, die in Richtung verfassungsfeindliches Verhalten bei der AfD gehen.

Das dem Flügel zuzurechnende Personenpotential in Rheinland-Pfalz bewegt sich nach aktuellem Stand im unteren zweistelligen Bereich. Die gezielte Beobachtung dieser Strömung seit Januar 2019 hat im Ergebnis zu der nunmehr vorgenommenen Neu-Bewertung geführt, wonach es sich beim Flügel um eine  gesicherte (!) rechtsextreme Bestrebung handelt. Diese Bewertung ist eine bundeseinheitliche, da mangels regionaler Organisationsstrukturen keine gesonderte Einstufung seitens der Verfassungsschutzbehörden der Länder mehr erforderlich ist.

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