Länder für rechtliche Absicherung von Corona-Schutzmaßnahmen

Königswinter (dpa) – Die Ministerpräsidenten wollen weiterhin einen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen zur Absicherung von Corona-Schutzmaßnahmen.

Bei ihrer Jahrestagung im nordrhein-westfälischen Königswinter fassten sie am Freitag einen entsprechenden Beschluss, wie die Düsseldorfer Staatskanzlei mitteilte.

Es sei für die Chefinnen und Chefs der Landesregierungen «von größter Bedeutung, dass den Ländern auch nach einem etwaigen Ende der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite für einen befristeten Zeitraum die Möglichkeit eingeräumt wird, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 weiterhin erforderliche und geeignete Maßnahmen zu treffen».

Niedrigschwellige Maßnahmen könnten und sollten verhindern, dass es zu einem erneuten Anstieg des Infektionsgeschehens komme, heißt es im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK). Andernfalls könnte ein massiver Anstieg der Infektionsmaßnahmen wieder «deutlich verschärfte Maßnahmen nötig machen». Zu den Schutzmaßnahmen, die die Länderchefs auch über den Herbst und Winter hinaus für nötig halten, zählen etwa die sogenannte 3G-Regel, Masken, Abstand, Lüften. «3G» steht für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Müller sieht Bundestag in der Pflicht

Die Erfolge in der Bekämpfung der Corona-Krise habe man mit teils harten Einschränkungen «schmerzhaft» errungen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Michael Müller (SPD). Man dürfe jetzt mit Blick auf den Herbst und Winter kein Risiko eingehen.

«Wir brauchen einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen», betonte Berlins scheidender Regierender Bürgermeister. Es müsse entweder die bestehende Regelung verlängert oder eine Übergangslösung geschaffen werden. Der neue Bundestag, der sich am kommenden Dienstag konstituiert, und die Noch-Bundesregierung seien in der Pflicht.

Kein neuer Vorstoß aus Bundesgesundheitsministerium

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht über den 25. November hinaus fortzusetzen. Diese Feststellung ist die Grundlage für Verordnungen und zentrale Corona-Maßnahmen in Deutschland. Zwar haben die Länder auch die Möglichkeit, solche Maßnahmen über Beschlüsse ihrer Landesparlamente aufrechtzuerhalten. Mehrere Ministerpräsidenten warnten aber am Rande der MPK vor einem «Flickenteppich» und damit verbundener mangelnder Akzeptanz.

Nach Angaben eines Ministeriumssprechers plant Spahn keinen Vorstoß für eine weitere bundesweite Regelung nach einem möglichen Auslaufen der nationalen Corona-Notlage. «Der Ball liegt jetzt nicht bei uns im Haus, sondern in den Fraktionen und im Parlament», sagte der Sprecher. Spahn habe betont, dass er fachlich beratend zur Seite stehe, wenn das gewünscht sei.

 

 

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