Landtag erleichtert Wahlvorschläge von kleineren Parteien

Saarbrücken (dpa/lrs) – Der Landtag des Saarlandes hat den bisher im Landesparlament nicht vertretenen Parteien die Kandidatur bei der kommenden Landtagswahl vom 27. März 2022 erleichtert. Das Parlament änderte am Mittwoch in Saarbrücken das Landtagswahlgesetz wegen der Corona-Pandemie. Die Parteien, die bisher nicht im Landtag sind, brauchen statt bisher 200 nur noch 150 persönlich und handschriftlich unterzeichnete Unterschriften für ihre Kreiswahlvorschläge.

Das Parlament hatte bereits im Oktober die Zahl der nötigen Unterschriften für Wahlvorschläge von damals 300 auf 200 gesenkt. Dabei sei man jedoch davon ausgegangen, dass die Impfbereitschaft im Land sehr hoch sei, sagte die Abgeordnete Petra Berg (SPD). Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Deswegen sei jetzt eine erneute Absenkung des Quorums nötig. Mit der Änderung nimmt der Gesetzgeber unter anderem Rücksicht darauf, dass in Fußgängerzonen vermutlich Unterschriften schwieriger als normalerweise zu sammeln sind.

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