Neue Corona-Maßnahmen in Kraft – strengere Regeln in Gastro und Zoos

Gastronomen, Liftbetreiber und Veranstalter müssen deutlich schärfere Corona-Regeln beachten und befürchten massive Verluste. Die Zahl der Menschen, die an der Testpflicht vorbeikommen, ist größer als zunächst gedacht.

Stuttgart (dpa/lsw) – Menschen in Baden-Württemberg müssen wegen der kritischen Corona-Lage seit Samstag mit mehr Kontrollen, Tests, deutlichen Einschränkungen und auch Verboten leben. Nach der am späten Freitagabend veröffentlichten neuen Verordnung schränken die neuen Regeln nicht nur das Leben ungeimpfter Menschen weiter ein, auch der Alltag etlicher Geimpfter und Genesener im Südwesten ist so stark betroffen wie bislang in kaum einem anderen Bundesland.

Allerdings sind die neuen Maßnahmen für Menschen mit einer Auffrischungsimpfung entschärft worden. So entfällt für sie unter anderem die Testpflicht an vielen Orten. Das gilt auch für Genesene, wenn die Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt, sowie für Geimpfte mit höchstens vor sechs Monaten abgeschlossener Grundimmunisierung. Die Grundimmunisierung gilt 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung als abgeschlossen.

Das Land ruft die Polizei auf, Verstöße zunächst nicht zu ahnden. «Wir wissen, dass die neue Verordnung sehr kurzfristig kommt», sagte der Amtschef des Sozial- und Gesundheitsministeriums, Uwe Lahl. Das sei eine riesige Herausforderung, etwa für Veranstalter und Gastronomen. Das sollten die Polizisten der Städte und Gemeinden berücksichtigen, die für die Kontrolle der Corona-Verordnung zuständig sind. Lahl kündigte Sanktionen an, die es «von Ende nächster Woche an» geben soll.

Die Ordnungsämter kommen bei den Corona-Kontrollen in vielen Kommunen im Südwesten bereits jetzt an ihre Grenzen. Es fehle an Kapazitäten für die zusätzlichen Aufgaben, sagte Christopher Heck vom Gemeindetag. «Man kommt an die Grenzen der Durchführbarkeit.» Außerdem würden die kommunalen Beamten als Kontrolleure nicht so stark akzeptiert wie die Polizei. Auch Sebastian Ritter vom Städtetag Baden-Württemberg sagt: «Menschen in Uniform haben eine ganz andere Wirkung auf Bürgerinnen und Bürger.»

Nach den neuen Corona-Regeln muss für den Restaurant- und den Zoobesuch, für das Fitnessstudio, den Skilift und vieles mehr ein negativer Corona-Test vorgewiesen werden – es sei denn, man gehört zu den Ausnahmegruppen. Außerdem sind Großveranstaltungen begrenzt, die wenigen noch geöffneten Weihnachtsmärkte verboten und Clubs sowie Diskotheken geschlossen. Für den Einzelhandel gilt landesweit eine 2G-Regelung (nur Geimpfte und Genesene).

Bereits am Samstag spielten die Fußball-Bundesligisten vor weitgehend leeren Rängen. Die «Geisterspiele» sind in den baden-württembergischen Stadien zurück. Denn nach der neuen Verordnung sind Veranstaltungen jeglicher Art nur noch mit maximal 50 Prozent der möglichen Besucher erlaubt. Für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen gilt eine «harte Obergrenze» von 750 Personen.

Mit seinen scharfen Vorgaben geht das Land deutlich über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus. Es sei wichtig, die vierte Welle zu stoppen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) über die neue Verordnung. Allein am Freitag starben weitere 60 Menschen im Zusammenhang mit dem Coronavirus, wie aus dem Tagesbericht des Landesgesundheitsamtes hervorgeht, mehr als 11 100 weitere Menschen wurden als neue Corona-Fälle gemeldet. In 29 der 44 baden-württembergischen Stadt- und Landkreise lag die Zahl der Infektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche bei mehr als 500.

 

 

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