Neue Kriterien und Impfstatus-Auskunft in Kraft getreten

Berlin (dpa) – Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie im Herbst und Winter sind am Mittwoch mehrere Neuregelungen in Kraft getreten.

Dabei geht es unter anderem um Bewertungskriterien der Pandemielage und Auskünfte zum Impfstatus von Beschäftigten. Sie waren am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Gradmesser Klinikbelastung

Wesentliche Messlatte zur Lage-Einschätzung soll demnach die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken sein. Diese soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten.

Berücksichtigt werden sollen aber auch «weitere Indikatoren». Die Länder sollen dann jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.

Zudem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.

Impfpflicht durch die Hintertür?

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisiert derweil das Vorhaben vieler Bundesländer, bald keine Entschädigung für Verdienstausfälle mehr zu zahlen, wenn Ungeimpfte in Quarantäne müssen. Aus Sicht der Gewerkschaft sei es falsch zu versuchen, eine «Impfpflicht durch die Hintertür einzuführen», sagte Gewerkschaftschef Frank Werneke den Zeitungen der Funke Mediengruppe. «Die Politik steht im Wort, das Impfen freiwillig bleiben soll»

In ersten Bundesländern sollen Nicht-Geimpfte bald keinen Anspruch auf Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Quarantäne mehr haben. Über einen bundesweit einheitlichen Umgang damit wollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Mittwoch kommender Woche beraten. Dies sieht das Bundesinfektionsschutzgesetz bereits vor, wenn eine Absonderung hätte vermieden werden können, indem man eine empfohlene Schutzimpfung in Anspruch nimmt.

 

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