Neue Runde für Rechtsstreit um Beihilfen für Flughafen Hahn

Hahn (dpa) – Während der Hunsrück-Flughafen Hahn Insolvenz angemeldet hat, ist der Rechtsstreit um millionenschwere Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für ihn in eine neue Runde gegangen. Gegen ein Urteil des EU-Gerichts vom 19. Mai hat das Land Rechtsmittel eingelegt, wie das Innenministerium in Mainz der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. «Auch die Europäische Kommission wendet sich gegen das Urteil und hat Anschlussrechtsmittel zum EuGH (Europäischen Gerichtshof) eingereicht», hieß es. Der Rechtsstreit könnte sich somit hinziehen.

Möglich ist aber auch, dass die EU-Kommission eine umfassendere Prüfung der Beihilfe vornimmt, die dann zu einer neuen Genehmigung führt. Ob der Hahn die früheren Beihilfen der Steuerzahler zurückzahlen muss, könnte daher noch lange offen bleiben.

Ob künftige Finanzhilfen des Landes Rheinland-Pfalz für die Rettung des Hunsrück-Airports möglich sind, hängt laut Innenministerium vom Sanierungskonzept ab: «Dabei wäre insbesondere der Rahmen des Europäischen Beihilferechts zu beachten» Inzwischen hat am Hahn ein vorläufiger Insolvenzverwalter das Sagen. Der Flughafen gehört zu 82,5 Prozent dem chinesischen Konzern HNA und zu 17,5 Prozent dem Land Hessen. Erst vor kurzem hatten seine Betreibergesellschaft und vier verbundene Firmen Insolvenz angemeldet.

Das EU-Gericht hatte im Mai die Genehmigung einer früheren Beihilfe des Landes Rheinland-Pfalz für den Flughafen gekippt: Die EU-Kommission habe nicht ausreichend geprüft, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar sei. Die Brüsseler Behörde hatte Rheinland-Pfalz erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste von bis zu 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Hahn nicht nutzt, sieht die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte geklagt. Das EU-Gericht urteilte, die EU-Kommission habe die Zusammenhänge der Einzugsgebiete der 115 Kilometer voneinander entfernten Flughäfen Frankfurt am Main und Hahn unzureichend geprüft. Auch Fragen zu den Geschäftsmodellen beider Airports blieben offen.

Bislang hat Rheinland-Pfalz dem Flughafen Hahn für 2017 und 2018 insgesamt 10,2 Millionen Euro Betriebsbeihilfen überwiesen. Der Steuerzahlerbund verlangte nach eigenen Angaben im Juni 2021 von der Landesregierung, die «rechtswidrigen Betriebsbeihilfen» zur Sicherheit vom Hahn zurückzufordern, «bevor diese in einer möglichen Insolvenz verloren gehen». Sollten sie «nun unrettbar verbrannt sein, wird sich wohl die Frage nach einer Untreue stellen».

Das Innenministerium verwies indessen auf die Rechtsmittel gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil des EU-Gerichts: «Erst mit Abschluss der Verfahren wird sich endgültig herausstellen, ob die Genehmigung der Europäischen Kommission fehlerhaft war oder nicht und ob die Betriebsbeihilfen für die Jahre 2017 und 2018 letztlich zu Recht der Flughafengesellschaft ausgezahlt worden sind. Eine vorsorglich erfolgte Rückforderung wäre mit der Gefahr verbunden gewesen, einen Insolvenzgrund überhaupt erst auszulösen»

 

 

 

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen