Neues Konzept fordert Rechtssicherheit für häusliche Pflege

Saarbrücken (dpa/lrs) – Aus dem Saarland kommt ein Vorstoß für mehr Rechtssicherheit bei der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen durch Betreuungskräfte meist aus Osteuropa: Es brauche schnellstens auf Bundesebene rechtsverbindliche Regelungen, die eine fachlich abgesicherte und bezahlbare Betreuung im privaten Umfeld ermöglichten, forderten der Sozialverband VdK Saarland und die Arbeitskammer des Saarlandes am Dienstag in Saarbrücken. Sie hätten ein bundesweit einmaliges Konzept mit Lösungen erarbeitet, hieß es .

In Deutschland seien in rund 300 000 Familien ungefähr 700 000 Betreuungskräfte, überwiegend aus Polen und anderen osteuropäischen EU-Staaten, im Einsatz. Viele der Familien lebten «in ständiger Rechtsunsicherheit» und erhielten bisher für die nötigen Aufwendungen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung. «Die Politik scheut sich seit Jahren, eine gesetzliche Lösung für diese derzeit unverzichtbare Versorgungssäule für hilfebedürftige Menschen auf den Weg zu bringen», teilten Sozialverband und Arbeitskammer mit.

Dringend notwendig sei auch die Festlegung von Qualitätsstandards für Vermittlungsagenturen, die sich um den Kontakt der osteuropäischen Betreuerinnen und der Einsatzfamilien in Deutschland kümmerten. Auch feste Regeln für die Betreuungspersonen müsse es geben: Dazu gehörten ein Grundstock an Fachkenntnissen und ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen. Auch einen Rechtsanspruch auf geregelte Arbeits- und Präsenzzeiten sowie Urlaub für die Betreuungspersonen sieht das im Saarland erarbeitete Konzept vor.

«Wir wollen eine rechtlich saubere Lösung für eine Dienstleistung, die mittlerweile tausendfach in Deutschland praktiziert wird», sagte der Landesvorsitzende des Sozialverband VdK Saarland, Armin Lang. Das Thema müsse aus der «Grauzone» geholt werden, denn: «Der größte Wunsch pflegebedürftiger Menschen ist es, zuhause versorgt zu werden.» Mit der Initiative wolle man sicherstellen, dass künftig jeder diese Leistung in Anspruch nehmen könne.

Um die rechtsverbindlichen Regelungen auf den Weg zu bringen, müsse die saarländische Landesregierung «umgehend über den Bundesrat die Initiative ergreifen», forderten Arbeitskammer und VdK. Dringend notwendig sei ein Mit-Finanzierungsanspruch als Pflegesachleistung im Pflegeversicherungsrecht (SGB XI). Denn derzeit könne diese Hilfe nur anteilig aus dem Pflegegeld mitfinanziert werden und sei daher für viele Pflegebedürftige nicht finanzierbar.

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