Schärfere Corona-Regeln auch für Zoos und Skilifte – nur mit Test

Stuttgart (dpa/lsw) – Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes müssen Genesene und Geimpfte in Baden-Württemberg künftig auch in Zoos und an Skiliften einen negativen Test vorweisen können. Eine Testpflicht nach dem sogenannten 2G-plus-Prinzip – für Geimpfte und Genesene – gibt es ab Samstag auch in Theatern und Opern, bei Stadtführungen und in Museen sowie unter anderem in Freizeitparks, Bädern, Solarien und Fitnessstudios sowie Saunen. Das geht aus der Corona-Verordnung hervor, die die Landesregierung von diesem Samstag an in Kraft setzen will. Bekannt waren bereits die Verbote für Weihnachtsmärkte, die Einschränkungen für Fußballspiele und die Testpflicht für die Gastronomie.

 

 

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