Seit 1. März 2020 gilt Impfpflicht gegen Masern

Seit dem 01. März gilt in Deutschland die Impfpflicht gegen Masern. Alle Kinder, die in Kitas und Schulen gehen, sowie deren Lehrer und Erzieher, die nach 1970 geboren wurden, müssen nun eine Impfung gegen das Virus nachweisen. Lange wurde darüber gestritten, ehe der Bundestag im November 2019 das Gesetz zur Masernimpfpflicht beschloss. Kritiker sprechen von einem Eingriff in das Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit, einer Beschränkung der Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Ein schwerer Vorwurf.
Masern sind hoch ansteckend. Bei bis zu einem von drei Patienten treten schwerwiegende Komplikationen durch das Virus auf. Die Krankheit kann Lungen- oder Hirnhautentzündung auslösen und tödlich enden. Auch langfristig bleibt das Immunsystem von Betroffenen geschwächt. Zwar hat jeder Mensch ein Recht, diese Gefahr für sich in Kauf zu nehmen. Nicht jedoch, durch sein Handeln jene mit einer Masernansteckung zu gefährden, die sich selbst nicht davor schützen können, wie etwa Säuglinge, die noch zu jung für die Impfung sind.

(ots)

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen