Sonderlösung für Grenzpendler nach Luxemburg weiter gültig

Saarbrücken (dpa/lrs) – Die steuerliche Sonderlösung für Grenzpendler nach Luxemburg bleibt vorerst bestehen. Eine entsprechende Vereinbarung vom Oktober 2020 zwischen der Bundesrepublik und dem Großherzogtum zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist weiter gültig, wie das saarländische Finanzministerium in Saarbrücken am Montag mitteilte. Demnach gelten Arbeitstage, an denen Grenzpendler wegen der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiten, als Arbeitstage in Luxemburg.

Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid (CDU) erklärte: «Aufgrund der weiterhin angespannten pandemischen Lage bleibt die Verständigungsvereinbarung mindestens bis zum 31. März 2022 bestehen» Ob dies wegen Corona dann noch länger der Fall sein wird, entscheiden laut Wagner-Scheid die zuständigen Behörden in Deutschland und Luxemburg noch vor diesem Datum.

 

 

 

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