Die Pfarrei ist eine Gemeinschaft von Gemeinschaften – Bischof Ackermann nimmt Stellung zur Aussetzung des Umsetzungsgesetzes

Bischof Dr. Stephan Ackermann, Foto: Bistum

Trier – „Es geht nicht bloß um eine Reform von Strukturen, sondern darum, auf die Herausforderungen der Zeit zu antworten.“ Das hat Bischof Ackermann mit Blick auf die Aussetzung des Umsetzungsgesetzes in der aktuellen Ausgabe der Bistumszeitung „Paulinus (Nr. 4 vom 26. Januar 2020) erklärt. Die römische Kleruskongregation hatte im November 2019 das „Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013–2016“ nach zwei Beschwerden zur Überprüfung ausgesetzt. Er habe sowohl die von der Kleruskongregation als auch die vom Päpstlichen Rat für die Interpretation der Gesetzestexte gewünschten Stellungnahmen nun nach Rom geschickt, sagte Ackermann dem „Paulinus“. In beiden Schreiben schildere er den Weg, den das Bistum mit und seit der Synode gegangen ist, skizziere das „Bild“ der neuen Pfarreien und gehe auf den priesterlichen Dienst ein, erläuterte der Bischof

 

In der Stellungnahme an den Päpstlichen Rat beschreibe er, wie die geplante Pfarrei „die missionarische und diakonische Sendung verwirklichen kann, wie die Orte von Kirche die Pfarrei als Gemeinschaft von Gemeinschaften bestimmen und wie Christinnen und Christen im Leitungsteam oder den Gremien mitwirken und mitbestimmen können“, sagte Ackermann. Dabei dürften jene, die sich von der Kirche distanziert hätten, nicht ausgeschlossen werden. Die zukünftigen Pfarreien schaffen durch die Orte von Kirche eine neue Gestaltungsfreiheit für die Gläubigen vor Ort, „um mit neuer Freude und Kreativität das Evangelium zu leben und weiterzugeben“. Die Pfarrei verstehe er als „Gemeinschaft von Gemeinschaften“, betonte Ackermann.

 

Durch die geplanten Veränderung sieht Bischof Ackermann auch die Entlastung vieler Priester von Verwaltungsaufgaben. Damit ergeben sich Freiräume für Aktivitäten in der Seelsorge, der Diakonie und Verkündigung, „die unter den gegenwärtigen Bedingungen so nicht gegeben wären.“ Die im Leitungsteam und mit dem Rat der Pfarrei gemeinsam getragene Verantwortung wirke dem Klerikalismus entgegen und ermögliche eine kollegiale Zusammenarbeit. Die besondere Verantwortung des Pfarrers, die ihm aufgrund von Weihe und Beauftragung zukomme, sehe er dabei nicht gefährdet, sagte Ackermann.

 

Einen Zeitplan für die Klärung mit den römischen Behörden gebe es noch nicht, sagte der Bischof. Seit der Aussetzung des Umsetzungsgesetzes stehe er in Kontakt mit den römischen Stellen; es sei ein „unkomplizierter und guter Austausch“. Dennoch müsse jetzt „niemand die Hände in den Schoß legen: Wir sind jeden Tag dazu herausgerufen, unseren Glauben zu bezeugen und zu leben. Und ich lade dazu ein, gerade auch vor Ort zusammen mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern über die vielfältigen Impulse, die uns das Synodendokument gibt, im Gespräch zu bleiben.“

 

Das Interview ist zusammen mit der Silvesterpredigt 2019 als Sonderbeilage dem aktuellen „Paulinus“ beigelegt. Die Beilage kann beim Synodenbüro, Tel.: 0651-7105-623, E-Mail: herausgerufen@bistum-trier.de bestellt werden. Das komplette Interview ist unter https://www.bistum-trier.de/bistum-bischof/bischof/im-wortlaut/in-den-medien/paulinus-synodenumsetzung-2612020/ zu finden.

 

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