3G-Regel in den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm

Ab sofort gilt entsprechend der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung und aller Außenstellen (ohne Schulen) die 3G-Regel.

Alle Besucher der Verwaltung müssen nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden, bei PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Die Regelungen gelten nicht für Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres zwölften Lebensjahres.

Außerdem gilt in den Gebäuden weiterhin die Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken, getragen werden. Personen mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Erkältungssymptomen oder Geschmacksverlust erhalten keinen Zutritt.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten zu prüfen, ob ihr Anliegen anstelle von persönlichen Besuchen auch telefonisch oder per Mail-Anfrage bearbeitet werden kann.

Für notwendige persönliche Vorsprachen wird unbedingt um die Vereinbarung von Terminen gebeten. Dies kann über die Online-Terminvergabe unter www.bitburg-pruem.de oder über die Telefonzentrale (06561 15-0) bzw. direkt beim zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.

Die 3G-Regel gilt selbstverständlich auch für alle Beschäftigten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.

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