Befahrensregeln für die Sauer: Neue Rechtsverordnung ist fertig, muss in Luxemburg aber noch durch den Regierungsrat

Die Befahrensregeln für die Sauer sollen den heutigen ökologischen Anforderungen angepasst werden. (Foto:TaniaRose/Pixabay)

Der natürliche Verlauf und die attraktiven Ufer der Sauer ziehen Paddler und andere Wassersportler magisch an. Doch die Freizeitsportler in ihren Kanus, Kajaks und Schlauchbooten, die sich ab dem Frühjahr auf dem Fluss und in dessen Randbereichen tummeln, können (in der Masse) für viele Tier- und Pflanzenarten eine Gefahr darstellen – weil sie etwa den Nistplätzen von Vögeln zu nahe kommen. Um dauerhafte Schäden am Ökosystem zu vermeiden, hat sich die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit dem luxemburgischen Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung darauf verständigt, die bestehenden Befahrensregeln für die Sauer den heutigen ökologischen Anforderungen anzupassen.

Der im Spätsommer 2020 vorgestellte Entwurf der neuen Rechtsverordnung wurde nach der Anhörung der Öffentlichkeit inzwischen angepasst. Im nächsten Schritt befasst sich der luxemburgischen Regierungsrat damit. Sobald dieser zugestimmt hat, wird der Entwurf veröffentlicht. In Kraft treten wird die neue Rechtsordnung, nachdem diese das gesamte luxemburgische Notifizierungsverfahren durchlaufen hat.

Im Rahmen der Anhörung der Öffentlichkeit sind circa 50 Stellungnahmen eingegangen. Neben grundsätzlichen Erwägungen wurden hierin insbesondere die in der neuen Rechtsverordnung pegelabhängige Einschränkung des Befahrens im Sommer und das Frühjahrsfahrverbot kritisiert. Darüber hinaus wurden Vorschläge zur Ergänzung von Ein- und Ausstiegsstellen gemacht.

Nach der gemeinsamen Auswertung der Stellungnahmen durch die deutschen und luxemburgischen Behörden steht der endgültige Entwurf für die neue Rechtsverordnung nun. Einige konstruktive Vorschläge aus den Einwendungen konnten ganz oder teilweise übernommen werden. Dem vorausgegangen waren detaillierte Auswertungen der hydrologischen Daten zum Abflussverhalten der Sauer in den letzten beiden Jahrzehnten und eine Überprüfung der Vorschläge im Hinblick auf den Fischschutz und die naturschutzfachliche Relevanz.

Konkret konnte die Anzahl der zunächst in der neuen Rechtsverordnung vorgesehenen Ein- und Ausstiegsstellen um drei weitere erhöht werden. Das pegelabhängige Befahrensverbot könnte ab einem Wasserstand von 56 Zentimetern am Pegel Bollendorf gelten. Zunächst waren 60 Zentimeter geplant.

„Nach Auffassung der SGD Nord und der luxemburgischen Behörde stellt die nun gefundene Lösung eine gute Abwägung zwischen der touristischen Nutzung der Sauer und dem Naturschutz dar“, erklärt Uwe Hüser, der Präsident der SGD Nord. Die neue Regelung wird in Kraft treten, sobald das erwähnte Notifizierungsverfahren in Luxemburg abgeschlossen ist.

 

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