Erklärung von Bitburgs Bürgermeister Joachim Kandels

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zunächst möchte ich noch einmal betonen, dass die Menschen in Bitburg, der Stadtrat und ich selbst als Dienstherr unsere Feuerwehr und ihre Arbeit sehr schätzen. Bitburgs Feuerwehrfrauen und -männer leisten eine sehr gute und engagierte Arbeit, die für uns alle unverzichtbar ist und für die wir sehr dankbar sind. Das haben sie bei den jüngsten Unwettereinsätzen wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Wie bereits am 25. Mai 2018 öffentlich kommuniziert, habe ich die Bestätigung der Wahl von Herrn Manfred Burbach versagt. Damit werde ich ihn nicht für weitere zehn Jahre zum Wehrleiter der Stadt Bitburg ernennen. Die Gründe für diese Entscheidung sind Herrn Burbach inzwischen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid schriftlich mitgeteilt worden.

Als Wehrleiter ist Herr Burbach Ehrenbeamter und damit dem Bürgermeister als Dienstvorgesetztem unterstellt. Als Ehrenbeamter steht er in einem besonderen Treueverhältnis zum Dienstherrn.

An die Qualifikation und die Sozialkompetenz des Wehrleiters stellt das Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz – LBKG – hohe Ansprüche. Zu den Pflichten zählen insbesondere die Pflicht zum rechtmäßigen Handeln, die Gehorsamspflicht, das Neutralitätsgebot, das Mäßigungsgebot sowie die Pflicht zum achtungsmäßigen Verhalten. Der Bürgermeister muss sich jederzeit auf den Wehrleiter verlassen können, es muss ein absolut intaktes Vertrauensverhältnis geben. Aus diesem Grunde bedarf eine Wahl durch die Feuerwehrangehörigen auch der Bestätigung durch den Bürgermeister. Und diese darf nur dann erteilt werden, wenn insgesamt alle Eignungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Und genau hierum geht es.

Zum einen geht es um eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürgermeister als Dienstherrn, anderen Behörden sowie sonstigen Einrichtungen und dem Wehrleiter als Ehrenbeamter nachhaltig zerstört haben. Zum anderen um mangelnde Loyalität gegenüber dem Bürgermeister, dem Stadtrat und der Verwaltung, um nicht abgesprochene, eigenmächtige bzw. unangemessene Handlungen in der Öffentlichkeit bzw. gegenüber Dritten wie beispielsweise Verwaltungen und Schulen.

In Bezug auf dieses Verhalten haben wir bereits im vergangenen Jahr eine Mediation mit einem unabhängigen Berater durchgeführt, ohne dass sich seine Verhaltensweise hiernach geändert hat.

Die Gründe dafür, dass Herr Burbach nicht für weitere zehn Jahre zum Wehrleiter ernannt werden kann, sind also rein sachlicher und nicht persönlicher Natur. Und in einem solchen Fall schreibt das Gesetz vor, dass die Ernennung zu versagen ist.

Ich hatte im Vorfeld der Wahl den Wehrleiter, die stellvertretenden Wehrleiter und die Wehrführer sowie deren Stellvertreter aus den einzelnen Löschzügen Stadtmitte und der Stadtteile darüber informiert.

Bereits am Abend der Wehrleiterwahl habe ich zeitnahe Gespräche mit der Feuerwehr und den politischen Vertretern angekündigt. Mir ist es wichtig mit den Wehrführern und den stellvertretenden Wehrleitern und deren Stellvertretern sowie mit den im Stadtrat vertretenen Gruppierungen den Dialog zu suchen, um den Blick nach vorne zu richten. Trotz meiner seither zweimaligen Einladungen an die Wehrleitung und die Wehrführer bzw. deren Stellvertreter wurde das Gesprächsangebot seitens der Feuerwehr abgelehnt.

Das alleinige Vorschlagsrecht für die Wahl des Wehrleiters liegt bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr mit der Einschränkung, dass ein zuvor durch den Bürgermeister nicht bestätigter Kandidat nicht mehr wählbar ist. Insoweit richtet sich die Nichtbestätigung der Wahl nicht gegen die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Bitburg. Sie richtet sich auch nicht gegen das Verhältnis des Stadtrates zur Feuerwehr auch nicht gegen das Verhältnis der Verwaltung zu unserer Wehr. Es geht einzig und allein um die Nichtübertragung einer Leitungsfunktion eines einzelnen Funktionsträgers.

 

Aktionen wie die nicht genehmigte Niederlegung von Feuerwehrhelmen unter Einsatz von Feuerwehrfahrzeugen vor dem Rathaus der Stadt Bitburg, Demonstrationen vor dem Brandenburger Tor in Berlin oder Blumenniederlegung auf dem Gelände der Feuerwache in der Mötscher Straße scheinen in diesem Zusammenhang weder verhältnismäßig noch zielführend. Ich kann an dieser Stelle nur dazu appellieren, zur Sachlichkeit zurückzukehren, auch im Sinne einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung unserer Freiwilligen Feuerwehr in Bitburg. Schließlich möchten wir in naher Zukunft den Feuerwehrbedarfsplan verabschieden und den Bau eines Katastrophenschutzzentrums in Angriff nehmen.

Ich als Bürgermeister und selbstverständlich auch die Mitglieder des Stadtrates sind jederzeit bereit für einen offenen Dialog und eine gedeihliche Zusammenarbeit mit der Feuerwehr. Im Rahmen unserer Bemühungen hat die Wahrung der Sicherheit für unsere Bevölkerung oberste Priorität.

Das sind wir den Menschen in Bitburg schuldig.

Ihr

Joachim Kandels

Bürgermeister der Stadt Bitburg

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